
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 10. November 2025 ein Update seines Reiseinformationsportals für Tschechien veröffentlicht und dabei Notfallverfahren sowie konsularische Unterstützung für britische Staatsangehörige bekräftigt. Die Einreisebestimmungen bleiben unverändert – britische Staatsbürger dürfen weiterhin visumfrei bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Tschechien bleiben. Neu hervorgehoben wird die EU-weite Notrufnummer 112, zudem wird Reisenden empfohlen, digitale Kopien von Reisepässen und Versicherungsunterlagen mitzuführen.
Warum das wichtig ist: Multinationale Arbeitgeber mit Sitz in Prag beschäftigen häufig britische Mitarbeiter für kurzfristige Projekte. Die aktualisierten Regierungsrichtlinien sind eine wertvolle Orientierungshilfe für die Erstellung von Reise-Risikoanalysen im Rahmen der britischen Corporate Manslaughter- und Duty of Care-Gesetzgebung.
Wesentliche Punkte des Updates:
• Klärung, dass Fluggesellschaften und nicht Botschaften für die Umbuchung von Passagieren bei Streiks zuständig sind.
• Aufnahme eines Links zum Overseas Business Risk Service, der politische und sicherheitsrelevante Aspekte für Unternehmen in Tschechien abdeckt.
• Erneute Betonung, dass das FCDO keine individuelle Rechtsberatung zu tschechischen Arbeitskonflikten, medizinischen Kosten oder polizeilichen Ermittlungen geben kann.
Empfehlungen für Mobility-Teams: Überarbeiten Sie die Pre-Departure-Briefings für britische Entsandte und integrieren Sie den neuen Abschnitt zu Notfallkontakten. Prüfen Sie, ob die Versicherer die in der FCDO-Anlage aufgeführten tschechischen öffentlichen Krankenhäuser anerkennen. Raten Sie Reisenden, sich für E-Mail-Benachrichtigungen anzumelden, um künftige Änderungen – etwa eine mögliche Verschärfung der Schengen-Grenzkontrollen – automatisch zu erhalten.
Warum das wichtig ist: Multinationale Arbeitgeber mit Sitz in Prag beschäftigen häufig britische Mitarbeiter für kurzfristige Projekte. Die aktualisierten Regierungsrichtlinien sind eine wertvolle Orientierungshilfe für die Erstellung von Reise-Risikoanalysen im Rahmen der britischen Corporate Manslaughter- und Duty of Care-Gesetzgebung.
Wesentliche Punkte des Updates:
• Klärung, dass Fluggesellschaften und nicht Botschaften für die Umbuchung von Passagieren bei Streiks zuständig sind.
• Aufnahme eines Links zum Overseas Business Risk Service, der politische und sicherheitsrelevante Aspekte für Unternehmen in Tschechien abdeckt.
• Erneute Betonung, dass das FCDO keine individuelle Rechtsberatung zu tschechischen Arbeitskonflikten, medizinischen Kosten oder polizeilichen Ermittlungen geben kann.
Empfehlungen für Mobility-Teams: Überarbeiten Sie die Pre-Departure-Briefings für britische Entsandte und integrieren Sie den neuen Abschnitt zu Notfallkontakten. Prüfen Sie, ob die Versicherer die in der FCDO-Anlage aufgeführten tschechischen öffentlichen Krankenhäuser anerkennen. Raten Sie Reisenden, sich für E-Mail-Benachrichtigungen anzumelden, um künftige Änderungen – etwa eine mögliche Verschärfung der Schengen-Grenzkontrollen – automatisch zu erhalten.