
Bundespolizisten am Flughafen Leipzig-Halle verweigerten am 7. November zwei Passagieren aus Istanbul die Einreise. Der Vorfall wurde erst mit der Veröffentlichung des Polizeiberichts am 10. November bekannt. Ein afghanischer Reisender konnte die im deutschen Visum geforderten Mindestmittel nicht nachweisen, während eine belarussische Frau ein gültiges italienisches Schengen-Visum vorlegte, jedoch zugab, dass sie Verwandte in Sachsen besuchen wollte und nicht weiter nach Italien reisen würde. Beide wurden mit dem nächsten Flug zurück in die Türkei geschickt.
Nach dem Schengen-Visakodex ist ein Kurzaufenthaltsvisum nur gültig, wenn der Inhaber in den ausstellenden Staat als Hauptziel reist oder diesen durchquert. Fluggesellschaften und VIP-Dienstleister sollten Reisende darauf hinweisen, dass die Absicht entscheidend ist: Grenzbeamte stellen routinemäßig Fragen zum Reisezweck und können ein Visum annullieren, wenn die Reiseroute vom angegebenen Plan abweicht.
Für afghanische Staatsangehörige gilt in Deutschland eine verstärkte Kontrolle, nachdem Afghanistan als Gebiet mit „erheblichem Migrationsrisiko“ eingestuft wurde. Der Nachweis finanzieller Mittel – derzeit 45 bis 50 Euro pro Tag – muss im Original vorgelegt werden. Der Fall zeigt, dass auch Nebenflughäfen die Innenminister-Richtlinie vom Mai 2025 zur strengeren Überprüfung von Nachweisdokumenten umsetzen.
Arbeitgeber, die Schengen-Visa sponsern, sollten Einladungsschreiben erstellen, die das ausstellende Konsulat nennen und die Reiseroute klar darlegen, um Zweifel an der Grenze zu vermeiden. Bei Besuchen in mehreren Schengen-Staaten sollten Anträge bei dem Land mit dem längsten Aufenthalt gestellt werden, um Vorwürfe des „Visa-Shoppings“ zu verhindern.
Die Polizeieinheit am Flughafen Leipzig-Halle berichtete, dass seit Beginn der verschärften Kontrollen 58 Personen die Einreise verweigert wurde – ein Anstieg von 32 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Nach dem Schengen-Visakodex ist ein Kurzaufenthaltsvisum nur gültig, wenn der Inhaber in den ausstellenden Staat als Hauptziel reist oder diesen durchquert. Fluggesellschaften und VIP-Dienstleister sollten Reisende darauf hinweisen, dass die Absicht entscheidend ist: Grenzbeamte stellen routinemäßig Fragen zum Reisezweck und können ein Visum annullieren, wenn die Reiseroute vom angegebenen Plan abweicht.
Für afghanische Staatsangehörige gilt in Deutschland eine verstärkte Kontrolle, nachdem Afghanistan als Gebiet mit „erheblichem Migrationsrisiko“ eingestuft wurde. Der Nachweis finanzieller Mittel – derzeit 45 bis 50 Euro pro Tag – muss im Original vorgelegt werden. Der Fall zeigt, dass auch Nebenflughäfen die Innenminister-Richtlinie vom Mai 2025 zur strengeren Überprüfung von Nachweisdokumenten umsetzen.
Arbeitgeber, die Schengen-Visa sponsern, sollten Einladungsschreiben erstellen, die das ausstellende Konsulat nennen und die Reiseroute klar darlegen, um Zweifel an der Grenze zu vermeiden. Bei Besuchen in mehreren Schengen-Staaten sollten Anträge bei dem Land mit dem längsten Aufenthalt gestellt werden, um Vorwürfe des „Visa-Shoppings“ zu verhindern.
Die Polizeieinheit am Flughafen Leipzig-Halle berichtete, dass seit Beginn der verschärften Kontrollen 58 Personen die Einreise verweigert wurde – ein Anstieg von 32 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Quelle: Du bist Halle