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Kanzlei baut anwaltlich geführten Service für Italiens Investorenvisum aus – Nachfrage steigt stark an

Nov. 14, 2025
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Kanzlei baut anwaltlich geführten Service für Italiens Investorenvisum aus – Nachfrage steigt stark an
Global Immigration Partners, eine internationale Kanzlei mit Hauptsitz in Washington DC und Rom, gab am 13. November die Erweiterung ihrer Rechtsdienstleistungen für vermögende Privatpersonen bekannt, die über das Investor-Visum-Programm eine Aufenthaltsgenehmigung in Italien anstreben. Die Kanzlei bietet eine umfassende Betreuung – von der Strukturierung der qualifizierenden Investitionen bis hin zur Einhaltung der Vorschriften nach der Ankunft und zukünftigen Anträgen auf die Staatsbürgerschaft.

Das Interesse an Italiens Investor-Aufenthaltsweg ist gestiegen, seit die Regierung 2024 die Antragsbearbeitung vereinfacht und wettbewerbsfähige Mindestinvestitionen beibehalten hat: 250.000 € in ein innovatives Start-up, 500.000 € in ein operatives Unternehmen, eine philanthropische Spende von 1 Million € oder der Kauf von italienischen Staatsanleihen im Wert von 2 Millionen €. Das Visum gewährt eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis und Schengen-Freizügigkeit, mit Anspruch auf langfristigen EU-Aufenthalt nach fünf Jahren und Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren.

Kanzlei baut anwaltlich geführten Service für Italiens Investorenvisum aus – Nachfrage steigt stark an


Global Immigration Partners berichtet von einem Anstieg der Anfragen um 40 Prozent im Jahresvergleich, getrieben durch Investoren aus dem Nahen Osten und Asien, die angesichts geopolitischer Unsicherheiten eine EU-Basis suchen. Das Leistungspaket umfasst Due-Diligence-Prüfungen der Gelder, Treuhandvereinbarungen, die eine Investition erst nach Genehmigung ermöglichen, sowie die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, um Italiens Pauschalsteuerregelung von 100.000 € für neue Einwohner optimal zu nutzen.

Für Fachkräfte im Bereich Unternehmensmobilität signalisiert die Ankündigung ein wachsendes Dienstleistungsangebot rund um Italiens Investitionsmigration und bietet eine alternative Route für Führungskräfte, die EU-Mobilität ohne sofortigen lokalen Arbeitsvertrag benötigen. Personalabteilungen sollten jedoch Rückforderungsregelungen prüfen: Die Investorenerlaubnis ist persönlich und kann bei Ausscheiden des Managers nicht auf den Arbeitgeber übertragen werden.

Dieser Schritt unterstreicht einen breiteren Trend zur Professionalisierung im Markt für Investitionsmigration, bei dem Kanzleien Einwanderungs-, Steuer- und Unternehmensstrukturierungsberatung integrieren, um den Compliance-Anforderungen sowohl der italienischen Behörden als auch des bevorstehenden EU-Anti-Geldwäsche-Pakets gerecht zu werden.
Quelle: FinancialContent press release

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