
Die italienische Botschaft in Athen hat am 17. November 2025 eine neue Reisehinweis veröffentlicht, in dem italienische Staatsbürger und Einwohner, die nach Griechenland reisen, dringend aufgefordert werden, auch bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.
Obwohl die italienische Luftfahrtbehörde (ENAC) kürzlich die Ausweiskontrollen im Gate-Bereich für Inlands- und Schengen-Flüge von italienischen Flughäfen gelockert hat, weist die Botschaft darauf hin, dass EU-Vorschriften den Mitgliedstaaten weiterhin erlauben, bei Sicherheitsrisiken vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen oder stichprobenartige Identitätsprüfungen durchzuführen. Der Hinweis verweist auf die zahlreichen Ad-hoc-Kontrollen, die mehrere Länder – darunter Deutschland, Österreich, Slowenien und Italien – im Jahr 2025 angesichts irregulärer Migrationsbewegungen und Terrorismusbedenken aufrechterhalten haben.
Für Mobilitätsmanager unterstreicht diese Erinnerung ein oft unterschätztes Compliance-Risiko: Mitarbeiter, die nur mit Handgepäck reisen, lassen ihren Reisepass häufig zu Hause, in der Annahme, dass die Bordkarte ausreicht. Werden bei Abreise oder Wiedereinreise durch griechische Behörden Ausweisdokumente verlangt, riskieren Reisende ohne gültige Papiere die Verweigerung des Boardings, verpasste Termine und teure, kurzfristige Ausstellung von Notfall-Reisedokumenten.
Praktisch gesehen wird Unternehmen mit hohem innergemeinschaftlichen Reiseaufkommen empfohlen, ihre Reiserichtlinien und Checklisten vor der Abreise zu aktualisieren und ihre Mitarbeiter daran zu erinnern, dass ein gültiger Reisepass oder elektronischer Personalausweis nach wie vor das verlässlichste Dokument für die Überquerung jeder EU-Binnengrenze ist – insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen biometrischen Ein- und Ausreisesystems der EU.
Die Botschaft rät zudem, die Gültigkeit der Reisedokumente rechtzeitig vor Abflug zu überprüfen; viele EU-Flughäfen verlangen inzwischen, dass Reisepässe oder Personalausweise für die gesamte Aufenthaltsdauer plus drei Monate gültig sind – eine Vorgabe vieler Fluggesellschaften. Vielflieger sollten daher die Ablaufdaten im Blick behalten und frühzeitig erneuern, um Behördenschlangen und Verzögerungen in der Jahresend-Hochsaison zu vermeiden.
Obwohl die italienische Luftfahrtbehörde (ENAC) kürzlich die Ausweiskontrollen im Gate-Bereich für Inlands- und Schengen-Flüge von italienischen Flughäfen gelockert hat, weist die Botschaft darauf hin, dass EU-Vorschriften den Mitgliedstaaten weiterhin erlauben, bei Sicherheitsrisiken vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen oder stichprobenartige Identitätsprüfungen durchzuführen. Der Hinweis verweist auf die zahlreichen Ad-hoc-Kontrollen, die mehrere Länder – darunter Deutschland, Österreich, Slowenien und Italien – im Jahr 2025 angesichts irregulärer Migrationsbewegungen und Terrorismusbedenken aufrechterhalten haben.
Für Mobilitätsmanager unterstreicht diese Erinnerung ein oft unterschätztes Compliance-Risiko: Mitarbeiter, die nur mit Handgepäck reisen, lassen ihren Reisepass häufig zu Hause, in der Annahme, dass die Bordkarte ausreicht. Werden bei Abreise oder Wiedereinreise durch griechische Behörden Ausweisdokumente verlangt, riskieren Reisende ohne gültige Papiere die Verweigerung des Boardings, verpasste Termine und teure, kurzfristige Ausstellung von Notfall-Reisedokumenten.
Praktisch gesehen wird Unternehmen mit hohem innergemeinschaftlichen Reiseaufkommen empfohlen, ihre Reiserichtlinien und Checklisten vor der Abreise zu aktualisieren und ihre Mitarbeiter daran zu erinnern, dass ein gültiger Reisepass oder elektronischer Personalausweis nach wie vor das verlässlichste Dokument für die Überquerung jeder EU-Binnengrenze ist – insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen biometrischen Ein- und Ausreisesystems der EU.
Die Botschaft rät zudem, die Gültigkeit der Reisedokumente rechtzeitig vor Abflug zu überprüfen; viele EU-Flughäfen verlangen inzwischen, dass Reisepässe oder Personalausweise für die gesamte Aufenthaltsdauer plus drei Monate gültig sind – eine Vorgabe vieler Fluggesellschaften. Vielflieger sollten daher die Ablaufdaten im Blick behalten und frühzeitig erneuern, um Behördenschlangen und Verzögerungen in der Jahresend-Hochsaison zu vermeiden.
Quelle: Embassy of Italy in Athens