
Das Bildungs- und Kulturministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es Studierenden aus Nicht-EU-Ländern deutlich erschweren würde, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern. Der Vorschlag sieht vor, die monatliche Mindestunterhaltsanforderung von derzeit 560 € auf 850 € anzuheben und diese an die Inflation zu koppeln. Antragsteller müssten vor Erteilung der Erlaubnis die Finanzierung für einen vollen 12-Monats-Zeitraum – etwa 10.200 € – durch Kontoauszüge oder Stipendienbescheinigungen nachweisen.
Auch die Familienzusammenführung soll verschärft werden: Angehörige dürfen erst nach dem ersten Studienjahr nachziehen, damit die Behörden die finanzielle Lage des Hauptantragstellers überprüfen können. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Studierende innerhalb von 12 Monaten nach Ankunft eine grundlegende Prüfung in Finnisch oder Schwedisch (A1.2) bestehen.
Universitäten befürchten, dass die Sprachvorgabe die Einschreibungen aus Asien und Afrika beeinträchtigen könnte, da dort Finnischkurse kaum verfügbar sind. Stipendienstiftungen diskutieren bereits über höhere Förderungen, während Unternehmen, die MBA- und Graduiertenprogramme sponsern, möglicherweise Vorauszahlungen leisten müssen, um den höheren finanziellen Anforderungen gerecht zu werden.
Interessierte haben sechs Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben. Das Ministerium plant, die Maßnahmen für Anträge ab dem 1. August 2026 umzusetzen. Der Entwurf folgt ähnlichen Entwicklungen in den Niederlanden und Deutschland und signalisiert einen europaweiten Trend, die studentische Migration stärker an Selbstversorgung und Integrationsleistungen zu koppeln.
Mobilitätsmanager sollten ihre Budgetierungs-Tools für die Ankunft aktualisieren, Bewerber auf die bevorstehende Erhöhung hinweisen und die Familienunterstützungsrichtlinien überarbeiten, um unangenehme Überraschungen während des Studiums zu vermeiden.
Auch die Familienzusammenführung soll verschärft werden: Angehörige dürfen erst nach dem ersten Studienjahr nachziehen, damit die Behörden die finanzielle Lage des Hauptantragstellers überprüfen können. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Studierende innerhalb von 12 Monaten nach Ankunft eine grundlegende Prüfung in Finnisch oder Schwedisch (A1.2) bestehen.
Universitäten befürchten, dass die Sprachvorgabe die Einschreibungen aus Asien und Afrika beeinträchtigen könnte, da dort Finnischkurse kaum verfügbar sind. Stipendienstiftungen diskutieren bereits über höhere Förderungen, während Unternehmen, die MBA- und Graduiertenprogramme sponsern, möglicherweise Vorauszahlungen leisten müssen, um den höheren finanziellen Anforderungen gerecht zu werden.
Interessierte haben sechs Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben. Das Ministerium plant, die Maßnahmen für Anträge ab dem 1. August 2026 umzusetzen. Der Entwurf folgt ähnlichen Entwicklungen in den Niederlanden und Deutschland und signalisiert einen europaweiten Trend, die studentische Migration stärker an Selbstversorgung und Integrationsleistungen zu koppeln.
Mobilitätsmanager sollten ihre Budgetierungs-Tools für die Ankunft aktualisieren, Bewerber auf die bevorstehende Erhöhung hinweisen und die Familienunterstützungsrichtlinien überarbeiten, um unangenehme Überraschungen während des Studiums zu vermeiden.
Quelle: VisaHQ – Global Mobility News