Tschechien führt unter neuem Aufenthaltsgesetz vollständig digitales Einwanderungssystem ein
Tschechisches Konsulat in Dresden verhängt „Null-Quote“ für Standard-Arbeitnehmerkarten und Geschäftsvisa-Anträge
Botschaft in Amman veröffentlicht aktualisierte tschechische Konsular- und Visagebühren für Januar 2026
Neueste Nachrichten
Tschechien führt vollständig digitales Einwanderungssystem ein, neues Aufenthaltsgesetz tritt in Kraft
Ab dem 1. Januar 2026 werden alle tschechischen Einwanderungsverfahren – Anträge, Verlängerungen, Gebührenzahlungen und Adressänderungen – auf ein Online-System namens „Ausländer-Konto“ umgestellt, das mit dem nationalen elektronischen Personalausweis des Antragstellers verknüpft ist. Nur die biometrischen Daten müssen weiterhin persönlich erfasst werden. Dies verspricht eine schnellere, papierlose Bearbeitung und eine Echtzeit-Verfolgung des Antragsstatus. Arbeitgeber sollten ihre Onboarding-Prozesse anpassen und sicherstellen, dass Neuankömmlinge so früh wie möglich einen tschechischen elektronischen Personalausweis beantragen.
Tschechisches Konsulat in Dresden setzt Anträge für reguläre Mitarbeiterkarten und Geschäftsvisa aus
Ab dem 2. Januar 2026 nimmt das tschechische Konsulat in Dresden keine regulären Anträge für Mitarbeiterkarten und Geschäftsvisa mehr an. Als Begründung wird die Umverteilung der Ressourcen zugunsten humanitärer Fälle genannt. Ausgenommen sind nur bestimmte Nationalitäten und Teilnehmer tschechischer Talentprogramme. Arbeitgeber müssen ihre Entsandten nun über andere Botschaften schicken, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt.