Finnlands neue Regeln für Daueraufenthalt erhöhen die Anforderungen auf sechs Jahre Aufenthalt und strengere Sprachtests
Antragsteller auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung müssen ab dem 8. Januar 2026 sechs Jahre in Finnland leben und strengere Anforderungen an Sprachkenntnisse und Berufserfahrung erfüllen, gemäß den Änderungen im Ausländergesetz. Ein begrenzter vierjähriger Schnellweg bleibt für Gutverdiener, Hochschulabsolventen mit fortgeschrittenem Abschluss oder fließende Sprachkenntnisse erhalten. Unternehmen sollten sich auf längere Lokalisierungszeiten und höhere Antragsgebühren einstellen.
Jan. 12, 2026