
Im Gespräch mit RTL/ntv am 6. Mai kündigte Innenminister Alexander Dobrindt an, dass die Bundesregierung ein Gesetz vorbereitet, um die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen und sogenannte „Abschiebungshindernisse“ zu überwinden. Der Gesetzentwurf soll den Behörden ermöglichen, Migranten in kooperative Drittstaaten zu überstellen, wenn eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer nicht möglich ist, und Durchsuchungen von Unterkünften ohne vorherige richterliche Genehmigung erlauben. Dobrindt berichtete, dass Gespräche mit mehreren Nicht-EU-Partnern über die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ laufen, nannte diese jedoch nicht beim Namen. Er verwies auf einen Anstieg der Abschiebungen um 20 % im vergangenen Jahr – insgesamt 24.000 – als Beleg dafür, dass härteres Durchgreifen wirkt, und hob die Wiederaufnahme von Charter- und Linienabschiebungen verurteilter Straftäter nach Afghanistan und Syrien hervor. Menschenrechtsorganisationen stellten umgehend die Rechtmäßigkeit der Auslagerung von Rückführungen infrage und verwiesen darauf, dass der neue EU-Pakt für Migration und Asyl eine „bedeutsame Verbindung“ zu jedem Drittstaat voraussetzt, der für Rückführungen genutzt wird. Unternehmensberater im Bereich Einwanderung warnen, dass Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung ihren Arbeitserlaubnisstatus verlieren, künftig schneller in Haft genommen werden könnten, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Unternehmen werden aufgefordert, Kosten für Rechtsmittel einzuplanen und Kündigungsklauseln für internationale Mitarbeiter zu überprüfen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Deutschland sich den dänischen und britischen Experimenten mit extraterritorialer Bearbeitung anschließen und damit einen europaweiten Trend zu Abschreckung signalisieren. Mobility-Manager sollten beobachten, ob neue Haftfristen mit der 30-tägigen Schonfrist kollidieren, auf die viele Entsandte angewiesen sind, um nach einem Jobverlust ihre Angelegenheiten zu regeln.
Quelle: FinanzNachrichten (dts)