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Stichtag: Nicht-biometrische tschechische Personalausweise gelten nicht mehr für Reisen in die EU

Stichtag: Nicht-biometrische tschechische Personalausweise gelten nicht mehr für Reisen in die EU

Ab dem 3. August 2026 sind tschechische Personalausweise, die vor dem Jahr 2000 ausgestellt wurden und keine maschinenlesbare Zone enthalten, für internationale Reisen nicht mehr gültig – gemäß der EU-Verordnung 2019/1157. Reisende müssen nun den neueren biometrischen Ausweis oder einen Reisepass vorlegen. Fluggesellschaften und Grenzbeamte setzen diese Regel bereits durch. Arbeitgeber und Mobilitätsmanager sind angehalten, sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeiter gültige Dokumente mitführen, während tschechische Gemeindebehörden mit einem späten Ansturm auf Erneuerungsanträge zu kämpfen haben. Die Änderung schließt eine bedeutende Sicherheitslücke und bringt Tschechien in Einklang mit den EU-weiten Standards zur Dokumentensicherheit.

Aug. 4, 2026

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