
Eine stille, aber weitreichende Änderung für Reisende trat am 3. August 2026 um Mitternacht in Kraft: Ältere tschechische Personalausweise ohne maschinenlesbaren Bereich (MRZ) oder andere EU-Mindest-Sicherheitsmerkmale sind für die grenzüberschreitende Nutzung ungültig. Die Frist ist durch die EU-Verordnung 2019/1157 vorgegeben, die alle Mitgliedstaaten verpflichtete, nicht konforme Ausweise bis „zum Ablaufdatum oder spätestens 3. August 2026“ zu ersetzen. Obwohl die Regelung EU-weit gilt, trifft sie Tschechien besonders hart, da schätzungsweise 420.000 ältere Ausweise – vor allem solche, die vor dem 1. Juli 2000 mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt wurden – laut Innenministerium im Juni noch im Umlauf waren. Ab sofort können tschechische Staatsbürger an EU-Außengrenzen mit einem alten Ausweis die Beförderung oder Einreise verweigert werden und gelten als reisend ohne gültige Dokumente. Fluggesellschaften an den Flughäfen Prag und Brünn haben Passagiere informiert, dass nur noch die neueren Polycarbonat-eID-Karten (seit August 2021 ausgegeben) oder ein gültiger Reisepass beim Check-in akzeptiert werden. Die Fluggesellschaft Smartwings bestätigte die Aktualisierung ihrer Timatic-Datenbank und warnte vor „Null-Toleranz“-Bußgeldern der Zielländer bei Beförderung von Passagieren mit ungültigen Ausweisen. Innerhalb des Schengen-Raums sind systematische Grenzkontrollen selten, doch Experten für Mobilität weisen darauf hin, dass abgelaufene Ausweise weiterhin Probleme verursachen können. Arbeitgeber, die Meldungen zu entsandten Mitarbeitern einreichen, müssen nun Scans konformer Ausweise beifügen, und vorübergehende Aufenthaltstitel für Familienangehörige von EU-Bürgern dürfen keine veralteten Ausweisnummern mehr enthalten. Personalabteilungen raten daher Mitarbeitern im Auslandseinsatz, bis zum Ersatz ihres Personalausweises den Reisepass mitzuführen. Kommunalämter berichten von einem Antragsanstieg in letzter Minute: Prag 8 etwa verlängerte die Öffnungszeiten bis zum Wochenende und bearbeitete in der letzten Woche über 3.200 Erneuerungen – das Dreifache des üblichen Volumens. Das Innenministerium hat die übliche Gebühr von 200 Kč für erstmalige biometrische Ersatzdokumente erlassen und die Produktionskapazität im nationalen Dokumentenzentrum im Juli verdoppelt, um die gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden-Express-Ausstellung zu gewährleisten. Praktisch sollten Reisende ihre tschechische ID prüfen: Fehlt das Symbol für den eingebetteten Chip und die EU-Flagge mit dem Ländercode „CZ“ auf der Vorderseite, ist der Ausweis nicht mehr reisefähig. Inlands kann die Karte weiterhin zur Identifikation genutzt werden, bis ein Besuch im Amt erfolgt, doch wer nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf einen neuen Ausweis beantragt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Kč. Geschäftsreisende sollten ihre Checklisten vor Reisen sofort aktualisieren und Mitarbeiter, die in den tschechischen Markt entsandt werden, daran erinnern, die biometrische Karte direkt nach der Anmeldung ihres Wohnsitzes zu beantragen.
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