
Eine wichtige Regel des US-Außenministeriums, die Einwanderungsvisum-Interviews an den Wohnsitz des Antragstellers – bis hin zum jeweiligen Bezirk – koppelt, ist seit dem 1. November 2025 weltweit in Kraft.
Für die meisten indischen Staatsbürger ist die Änderung neutral: Mumbai, Delhi, Hyderabad, Kolkata und Chennai bleiben voll funktionsfähig. Allerdings wird die bisherige Möglichkeit, Einwanderungsvisum-Interviews in Drittstaaten mit kürzeren Wartezeiten (z. B. Singapur oder Abu Dhabi) zu vereinbaren, abgeschafft. Für Nicht-Einwanderungsvisa galt eine ähnliche Wohnsitzregel bereits seit dem 6. September.
Wesentliche Auswirkungen:
1. **Grenzüberschreitende Terminbuchungen verboten:** Konsularsysteme blockieren automatisch Terminvereinbarungen, wenn der Reisepass oder der Wohnsitznachweis nicht zum Konsularbezirk passt.
2. **Ausnahmen eng gefasst:** Humanitäre oder medizinische Reisen können ein Interview außerhalb des Bezirks rechtfertigen, müssen jedoch über das National Visa Center beantragt werden, was eine Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen zusätzlich bedeutet.
3. **Wohnsitznachweis:** Konsularbeamte verlangen nun belastbare Nachweise (Steuererklärungen, Stromrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen) zur Bestätigung des Wohnsitzes.
Indische Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von Familien- oder EB-Kategorien in die USA entsenden, sollten ihre Umzugspläne überprüfen. Angehörige, die im Ausland studieren (z. B. in den VAE oder Großbritannien), müssen für Interviews nach Indien zurückreisen, sofern sie keinen Aufenthaltsstatus im Gastland besitzen. Arbeitgeber sollten zudem höhere Reisekosten und mögliche Terminengpässe in der Hochsaison Dezember–Januar einplanen.
Das Außenministerium verteidigt die Regel als Maßnahme gegen Betrug und zur Eindämmung des agentengetriebenen „Visa-Shoppings“. Kritiker befürchten längere Wartezeiten an stark nachgefragten Standorten wie Mumbai, wo die mittlere Wartezeit für Einwanderungsvisa bereits 200 Tage beträgt. Branchenverbände setzen sich für ein Pilotprojekt speziell für Indien ein, das bei Terminrückständen von über sechs Monaten eine begrenzte Verteilung der Anträge auf andere Konsulate ermöglichen soll.
Für die meisten indischen Staatsbürger ist die Änderung neutral: Mumbai, Delhi, Hyderabad, Kolkata und Chennai bleiben voll funktionsfähig. Allerdings wird die bisherige Möglichkeit, Einwanderungsvisum-Interviews in Drittstaaten mit kürzeren Wartezeiten (z. B. Singapur oder Abu Dhabi) zu vereinbaren, abgeschafft. Für Nicht-Einwanderungsvisa galt eine ähnliche Wohnsitzregel bereits seit dem 6. September.
Wesentliche Auswirkungen:
1. **Grenzüberschreitende Terminbuchungen verboten:** Konsularsysteme blockieren automatisch Terminvereinbarungen, wenn der Reisepass oder der Wohnsitznachweis nicht zum Konsularbezirk passt.
2. **Ausnahmen eng gefasst:** Humanitäre oder medizinische Reisen können ein Interview außerhalb des Bezirks rechtfertigen, müssen jedoch über das National Visa Center beantragt werden, was eine Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen zusätzlich bedeutet.
3. **Wohnsitznachweis:** Konsularbeamte verlangen nun belastbare Nachweise (Steuererklärungen, Stromrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen) zur Bestätigung des Wohnsitzes.
Indische Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von Familien- oder EB-Kategorien in die USA entsenden, sollten ihre Umzugspläne überprüfen. Angehörige, die im Ausland studieren (z. B. in den VAE oder Großbritannien), müssen für Interviews nach Indien zurückreisen, sofern sie keinen Aufenthaltsstatus im Gastland besitzen. Arbeitgeber sollten zudem höhere Reisekosten und mögliche Terminengpässe in der Hochsaison Dezember–Januar einplanen.
Das Außenministerium verteidigt die Regel als Maßnahme gegen Betrug und zur Eindämmung des agentengetriebenen „Visa-Shoppings“. Kritiker befürchten längere Wartezeiten an stark nachgefragten Standorten wie Mumbai, wo die mittlere Wartezeit für Einwanderungsvisa bereits 200 Tage beträgt. Branchenverbände setzen sich für ein Pilotprojekt speziell für Indien ein, das bei Terminrückständen von über sechs Monaten eine begrenzte Verteilung der Anträge auf andere Konsulate ermöglichen soll.
Quelle: VisaVerge