
Die Sprecherin des chinesischen Außenministeriums, Mao Ning, gab am 3. November 2025 bekannt, dass Polen zu den 48 Ländern gehört, deren Staatsangehörige nun bis zum 31. Dezember 2026 visafrei für bis zu 30 Tage nach China einreisen dürfen. Diese einseitige Maßnahme, die zunächst in sozialen Medien verbreitet und später von staatlichen chinesischen Medien bestätigt wurde, zielt darauf ab, den Tourismus und Geschäftsreisen nach der schleppenden Pandemiephase wieder anzukurbeln.
Neuigkeiten:
• Inhaber eines polnischen Reisepasses können mehrfach für jeweils 30 Tage zu touristischen Zwecken, Geschäftsbesprechungen, Familienbesuchen oder als Transitpassagiere ohne L- oder M-Visum einreisen.
• Ein Aufenthalt kann im Land nicht verlängert werden; wer länger bleiben möchte, muss vor der Abreise das entsprechende Visum beantragen.
• Die Regelung gilt nicht für bezahlte Arbeit oder Studium, hierfür sind weiterhin Arbeits- (Z) oder Studentenvisa (X) erforderlich.
Hintergrund:
China testete 2023 erstmals visafreie Kurzaufenthalte für ausgewählte EU-Staaten. Nach und nach wurden weitere große EU-Wirtschaften und zuletzt Schweden aufgenommen. Mit der Einbeziehung Polens – einer wachsenden Quelle von Auslandsreisenden und einem wichtigen Logistik-Knotenpunkt an der Belt-and-Road-Eisenbahnverbindung – signalisiert Peking den Wunsch, die Beziehungen zu Mittelosteuropa zu vertiefen.
Chancen für polnische Unternehmen:
• Produktionsbesichtigungen in Shenzhen, Shanghai und Chengdu können kurzfristig organisiert werden, was die Vorlaufzeit für Lieferkettenprüfungen verkürzt.
• Messeveranstalter in Posen und Warschau erwarten nach der gegenseitigen Lockerung eine Zunahme chinesischer Aussteller auf großen Fachmessen.
• LOT Polish Airlines prüft zusätzliche Flüge auf den Strecken Warschau–Peking und Warschau–Shanghai, um die Nachfrage zu bedienen.
Praktische Hinweise:
• Reisende müssen einen Nachweis über Weiter- oder Rückflug sowie eine Unterkunft vorlegen; einige Flughäfen verlangen zudem einen Nachweis über eine Reiseversicherung.
• Der Reisepass muss bei Ankunft mindestens sechs Monate gültig sein.
• Einreisepunkte sind 13 Flughäfen auf dem Festland sowie wichtige Seehäfen; Grenzübertritte über Hongkong/Shenzhen unterliegen gesonderten 144-Stunden-Regeln.
Firmen mit Mobilitätsteams sollten ihre Reiserichtlinien und Buchungssysteme aktualisieren, um die neue visafreie Option hervorzuheben, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass die 30-Tage-Aufenthalte kumulativ sind – aufeinanderfolgende Kurzaufenthalte könnten zu verstärkter Kontrolle führen. Arbeitgeber, die Projekte oder Geräteinstallationen planen, die länger als einen Monat dauern, sollten weiterhin den Arbeitsvisumsprozess nutzen.
Neuigkeiten:
• Inhaber eines polnischen Reisepasses können mehrfach für jeweils 30 Tage zu touristischen Zwecken, Geschäftsbesprechungen, Familienbesuchen oder als Transitpassagiere ohne L- oder M-Visum einreisen.
• Ein Aufenthalt kann im Land nicht verlängert werden; wer länger bleiben möchte, muss vor der Abreise das entsprechende Visum beantragen.
• Die Regelung gilt nicht für bezahlte Arbeit oder Studium, hierfür sind weiterhin Arbeits- (Z) oder Studentenvisa (X) erforderlich.
Hintergrund:
China testete 2023 erstmals visafreie Kurzaufenthalte für ausgewählte EU-Staaten. Nach und nach wurden weitere große EU-Wirtschaften und zuletzt Schweden aufgenommen. Mit der Einbeziehung Polens – einer wachsenden Quelle von Auslandsreisenden und einem wichtigen Logistik-Knotenpunkt an der Belt-and-Road-Eisenbahnverbindung – signalisiert Peking den Wunsch, die Beziehungen zu Mittelosteuropa zu vertiefen.
Chancen für polnische Unternehmen:
• Produktionsbesichtigungen in Shenzhen, Shanghai und Chengdu können kurzfristig organisiert werden, was die Vorlaufzeit für Lieferkettenprüfungen verkürzt.
• Messeveranstalter in Posen und Warschau erwarten nach der gegenseitigen Lockerung eine Zunahme chinesischer Aussteller auf großen Fachmessen.
• LOT Polish Airlines prüft zusätzliche Flüge auf den Strecken Warschau–Peking und Warschau–Shanghai, um die Nachfrage zu bedienen.
Praktische Hinweise:
• Reisende müssen einen Nachweis über Weiter- oder Rückflug sowie eine Unterkunft vorlegen; einige Flughäfen verlangen zudem einen Nachweis über eine Reiseversicherung.
• Der Reisepass muss bei Ankunft mindestens sechs Monate gültig sein.
• Einreisepunkte sind 13 Flughäfen auf dem Festland sowie wichtige Seehäfen; Grenzübertritte über Hongkong/Shenzhen unterliegen gesonderten 144-Stunden-Regeln.
Firmen mit Mobilitätsteams sollten ihre Reiserichtlinien und Buchungssysteme aktualisieren, um die neue visafreie Option hervorzuheben, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass die 30-Tage-Aufenthalte kumulativ sind – aufeinanderfolgende Kurzaufenthalte könnten zu verstärkter Kontrolle führen. Arbeitgeber, die Projekte oder Geräteinstallationen planen, die länger als einen Monat dauern, sollten weiterhin den Arbeitsvisumsprozess nutzen.
Quelle: Polskie Radio – English Section