
Polen bestätigt: Bilaterales Visafreiheitsabkommen von 1991 für US-Bürger nicht mehr gültig
Polen hat offiziell bestätigt, dass das bilaterale Visafreiheitsabkommen von 1991, das US-Bürgern einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne Aufenthaltserlaubnis ermöglichte, nicht mehr gilt. Die Änderung wurde am 3. November 2025 bekanntgegeben und basiert auf schriftlichen Anweisungen der polnischen Grenzschutzbehörde. Sie bringt die nationale Praxis in Einklang mit dem neuen EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Kraft trat.
Hintergrund: Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum im Jahr 2007 blieben mehrere bilaterale Abkommen aus der Vor-Schengen-Zeit bestehen, die Amerikanern (und einigen anderen Nationalitäten) Aufenthalte über die 90/180-Tage-Regel hinaus erlaubten, sofern sie keine anderen Schengen-Staaten besuchten. Diese Ausnahmen wurden geduldet, aber nie vollständig mit EU-Recht harmonisiert. Das EES, eine automatisierte Datenbank, die biometrische Einreisekontrollen erfasst und die verbleibenden Tage berechnet, lässt keine Ausnahmen mehr zu. Artikel 6 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex gilt nun einheitlich, und widersprüchliche bilaterale Regelungen wurden „effektiv aufgehoben“, so polnische Behörden.
Wesentliche Folgen:
• US-Staatsangehörige in Polen ab dem 12. Oktober 2025 müssen alle Tage, die sie im Schengen-Raum verbringen, auf ihr 90-Tage-Limit anrechnen und vor Überschreitung ausreisen oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
• Die 90-Tage-Frist wurde am 12. Oktober zurückgesetzt, was betroffenen Reisenden etwas Spielraum gibt, jedoch keine Sonderverlängerung.
• Arbeitgeber, die Mitarbeiter für längere Einsätze als drei Monate nach Polen entsenden, müssen im Voraus nationale Visa oder temporäre Aufenthaltstitel sichern.
• Die Echtzeit-Daten des EES machen Überziehungen sofort für Grenzbeamte sichtbar und können zu Bußgeldern, Einreiseverboten oder Schengen-weiten Warnungen führen.
Auswirkungen auf Unternehmen: Amerikanische Firmen mit regionalen Niederlassungen in Warschau, Krakau oder Breslau müssen ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen. Kurzzeitpendler, die bisher auf das bilaterale Abkommen vertrauten, müssen nun ihre Reisetage genau dokumentieren oder auf EU-Intrakonzernerlaubnisse (ICT) bzw. lokale Arbeits- und Aufenthaltstitel umsteigen. Global Mobility Manager sollten Entsendeschreiben, Planungstools und Mitarbeiterkommunikation anpassen, um den Wegfall des „Polen-exklusiven“ Überziehungs-Spielraums zu berücksichtigen.
Praktische Tipps:
• Nutzen Sie den offiziellen EU-Kurzaufenthaltsrechner oder kommerzielle Mobility-Software mit EES-Integration, um die verbleibenden Tage zu überwachen.
• Mitarbeiter, die versehentlich die 90 Tage überschreiten, sollten vor der Ausreise eine temporäre Aufenthaltserlaubnis in Polen beantragen.
• Vielreisende könnten die für 2026 erwartete EU-Einreise-/Ausreise-App nutzen, die Echtzeit-Warnungen sendet.
• HR-Teams sollten frühzeitig Termine bei polnischen Konsulaten für nationale D-Visa buchen, da die Kapazitäten bereits sechs Wochen im Voraus ausgebucht sind.
Ausblick: Weitere Schengen-Staaten, die noch alte bilaterale Abkommen (z. B. Frankreich-USA) anerkennen, werden voraussichtlich Polens Beispiel folgen, sobald das EES Unterschiede aufdeckt. Multinationale Unternehmen sollten bis Mitte 2026 mit einer vollständig harmonisierten 90/180-Tage-Regelung im gesamten Schengen-Raum rechnen.
Polen hat offiziell bestätigt, dass das bilaterale Visafreiheitsabkommen von 1991, das US-Bürgern einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne Aufenthaltserlaubnis ermöglichte, nicht mehr gilt. Die Änderung wurde am 3. November 2025 bekanntgegeben und basiert auf schriftlichen Anweisungen der polnischen Grenzschutzbehörde. Sie bringt die nationale Praxis in Einklang mit dem neuen EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Kraft trat.
Hintergrund: Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum im Jahr 2007 blieben mehrere bilaterale Abkommen aus der Vor-Schengen-Zeit bestehen, die Amerikanern (und einigen anderen Nationalitäten) Aufenthalte über die 90/180-Tage-Regel hinaus erlaubten, sofern sie keine anderen Schengen-Staaten besuchten. Diese Ausnahmen wurden geduldet, aber nie vollständig mit EU-Recht harmonisiert. Das EES, eine automatisierte Datenbank, die biometrische Einreisekontrollen erfasst und die verbleibenden Tage berechnet, lässt keine Ausnahmen mehr zu. Artikel 6 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex gilt nun einheitlich, und widersprüchliche bilaterale Regelungen wurden „effektiv aufgehoben“, so polnische Behörden.
Wesentliche Folgen:
• US-Staatsangehörige in Polen ab dem 12. Oktober 2025 müssen alle Tage, die sie im Schengen-Raum verbringen, auf ihr 90-Tage-Limit anrechnen und vor Überschreitung ausreisen oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
• Die 90-Tage-Frist wurde am 12. Oktober zurückgesetzt, was betroffenen Reisenden etwas Spielraum gibt, jedoch keine Sonderverlängerung.
• Arbeitgeber, die Mitarbeiter für längere Einsätze als drei Monate nach Polen entsenden, müssen im Voraus nationale Visa oder temporäre Aufenthaltstitel sichern.
• Die Echtzeit-Daten des EES machen Überziehungen sofort für Grenzbeamte sichtbar und können zu Bußgeldern, Einreiseverboten oder Schengen-weiten Warnungen führen.
Auswirkungen auf Unternehmen: Amerikanische Firmen mit regionalen Niederlassungen in Warschau, Krakau oder Breslau müssen ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen. Kurzzeitpendler, die bisher auf das bilaterale Abkommen vertrauten, müssen nun ihre Reisetage genau dokumentieren oder auf EU-Intrakonzernerlaubnisse (ICT) bzw. lokale Arbeits- und Aufenthaltstitel umsteigen. Global Mobility Manager sollten Entsendeschreiben, Planungstools und Mitarbeiterkommunikation anpassen, um den Wegfall des „Polen-exklusiven“ Überziehungs-Spielraums zu berücksichtigen.
Praktische Tipps:
• Nutzen Sie den offiziellen EU-Kurzaufenthaltsrechner oder kommerzielle Mobility-Software mit EES-Integration, um die verbleibenden Tage zu überwachen.
• Mitarbeiter, die versehentlich die 90 Tage überschreiten, sollten vor der Ausreise eine temporäre Aufenthaltserlaubnis in Polen beantragen.
• Vielreisende könnten die für 2026 erwartete EU-Einreise-/Ausreise-App nutzen, die Echtzeit-Warnungen sendet.
• HR-Teams sollten frühzeitig Termine bei polnischen Konsulaten für nationale D-Visa buchen, da die Kapazitäten bereits sechs Wochen im Voraus ausgebucht sind.
Ausblick: Weitere Schengen-Staaten, die noch alte bilaterale Abkommen (z. B. Frankreich-USA) anerkennen, werden voraussichtlich Polens Beispiel folgen, sobald das EES Unterschiede aufdeckt. Multinationale Unternehmen sollten bis Mitte 2026 mit einer vollständig harmonisierten 90/180-Tage-Regelung im gesamten Schengen-Raum rechnen.