
Deutschland hat mehr als einer Million vertriebener Ukrainerinnen und Ukrainer eine Atempause verschafft – und Arbeitgebern dringend benötigte Planungssicherheit – indem alle Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz bis zum 4. März 2027 verlängert wurden.
Die Änderung wurde durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ umgesetzt, die am 27. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 7. November 2025 vom Innenministerium bestätigt wurde. Jeder Aufenthaltstitel, der am 1. Februar 2026 noch gültig ist, gilt nun automatisch weiter; ein Antrag, biometrischer Termin oder eine neue Karte sind nicht erforderlich. Die Arbeitserlaubnis und der Zugang zur Sozialversicherung bleiben bestehen.
Für Unternehmen entfällt damit die Aussicht auf Hunderttausende Verlängerungen im Jahr 2026 – ein entscheidender Faktor, da Ukrainer bereits die größte einzelne Gruppe von Nicht-EU-Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt stellen. IT-Beratungen in Berlin und Produktionsbetriebe in Bayern berichteten dem Deutschen Arbeitgeberverband, dass der Dreijahreszeitraum ihnen ermöglicht, mehrjährige Projektverträge und Ausbildungspläne zu erstellen.
Das Innenministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, die nationale Visadatenbank entsprechend zu kennzeichnen, und die Schengen-Partner informiert, damit die verlängerten Karten an den Außengrenzen anerkannt werden. Juristen weisen jedoch darauf hin, dass die Weiterreise innerhalb der EU eingeschränkt bleibt: Inhaber, die Schutz in einem anderen Mitgliedstaat erhalten haben, können die deutsche Verlängerung nicht beanspruchen.
Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Maßnahme, forderten die Bundesregierung jedoch auf, vor 2027 Verhandlungen über eine langfristige EU-Lösung aufzunehmen und warnten vor einem erneuten Verlängerungschaos, falls der Krieg andauert.
Die Änderung wurde durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ umgesetzt, die am 27. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 7. November 2025 vom Innenministerium bestätigt wurde. Jeder Aufenthaltstitel, der am 1. Februar 2026 noch gültig ist, gilt nun automatisch weiter; ein Antrag, biometrischer Termin oder eine neue Karte sind nicht erforderlich. Die Arbeitserlaubnis und der Zugang zur Sozialversicherung bleiben bestehen.
Für Unternehmen entfällt damit die Aussicht auf Hunderttausende Verlängerungen im Jahr 2026 – ein entscheidender Faktor, da Ukrainer bereits die größte einzelne Gruppe von Nicht-EU-Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt stellen. IT-Beratungen in Berlin und Produktionsbetriebe in Bayern berichteten dem Deutschen Arbeitgeberverband, dass der Dreijahreszeitraum ihnen ermöglicht, mehrjährige Projektverträge und Ausbildungspläne zu erstellen.
Das Innenministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, die nationale Visadatenbank entsprechend zu kennzeichnen, und die Schengen-Partner informiert, damit die verlängerten Karten an den Außengrenzen anerkannt werden. Juristen weisen jedoch darauf hin, dass die Weiterreise innerhalb der EU eingeschränkt bleibt: Inhaber, die Schutz in einem anderen Mitgliedstaat erhalten haben, können die deutsche Verlängerung nicht beanspruchen.
Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Maßnahme, forderten die Bundesregierung jedoch auf, vor 2027 Verhandlungen über eine langfristige EU-Lösung aufzunehmen und warnten vor einem erneuten Verlängerungschaos, falls der Krieg andauert.
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