
Der Finnische Migrationsdienst (Migri) bestätigte am 15. Dezember 2025, dass alle Aufenthaltserlaubnisse, die im Rahmen der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz erteilt wurden, automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert werden. Diese Ankündigung folgt auf die formelle Entscheidung des Rates der Europäischen Union Anfang dieses Monats, den Schutz für Menschen, die vor dem umfassenden Einmarsch Russlands in die Ukraine geflohen sind, fortzusetzen.
Derzeit leben etwa 66.000 ukrainische Staatsangehörige in Finnland unter dem vorübergehenden Schutz, von denen die meisten eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die am 4. März 2026 abläuft. Migri wird im Januar 2026 eine Sammelverlängerung durchführen und jedem Berechtigten ein offizielles Schreiben mit dem neuen Gültigkeitsdatum zusenden. Die Inhaber können daher ihre bestehenden Aufenthaltserlaubniskarten behalten; keine biometrischen Daten, Gebühren oder separate Anträge sind erforderlich, es sei denn, der Name des Karteninhabers hat sich geändert oder das Dokument ist beschädigt.
Arbeitgeber, Banken und kommunale Behörden wurden angewiesen, das Verlängerungsschreiben von Migri als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt anzuerkennen. Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Personalabteilungen, die das Arbeitsrecht überprüfen müssen, sowie für Vermittlungsagenturen, die ukrainische Saisonarbeiter in der Industrie und im Gastgewerbe einsetzen.
Finnland hat stark in Integrationsdienste investiert, darunter Schnellsprachkurse, um Menschen mit vorübergehendem Schutz den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sind bereits mehr als 48 Prozent der Betroffenen in bezahlter Beschäftigung – deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Verlängerung des Status bis 2027 sorgt für mehr Stabilität sowohl für Arbeitgeber als auch für Familien, die einen mehrjährigen Aufenthalt in Finnland planen.
Migri betonte, dass Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen vor einer Ausreise aus Finnland die Anforderungen an Reisedokumente prüfen sollten, da andere Schengen-Staaten bei der Einreise weiterhin eine gültige Aufenthaltserlaubniskarte verlangen könnten. Ukrainer, die eine dauerhafte Umsiedlung oder einen anderen Status, wie etwa eine arbeitserlaubnisbasierte Genehmigung, anstreben, sollten individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Die automatische Verlängerung garantiert jedoch für die nächsten 14 Monate die Kontinuität des Aufenthalts und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
Derzeit leben etwa 66.000 ukrainische Staatsangehörige in Finnland unter dem vorübergehenden Schutz, von denen die meisten eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die am 4. März 2026 abläuft. Migri wird im Januar 2026 eine Sammelverlängerung durchführen und jedem Berechtigten ein offizielles Schreiben mit dem neuen Gültigkeitsdatum zusenden. Die Inhaber können daher ihre bestehenden Aufenthaltserlaubniskarten behalten; keine biometrischen Daten, Gebühren oder separate Anträge sind erforderlich, es sei denn, der Name des Karteninhabers hat sich geändert oder das Dokument ist beschädigt.
Arbeitgeber, Banken und kommunale Behörden wurden angewiesen, das Verlängerungsschreiben von Migri als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt anzuerkennen. Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Personalabteilungen, die das Arbeitsrecht überprüfen müssen, sowie für Vermittlungsagenturen, die ukrainische Saisonarbeiter in der Industrie und im Gastgewerbe einsetzen.
Finnland hat stark in Integrationsdienste investiert, darunter Schnellsprachkurse, um Menschen mit vorübergehendem Schutz den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sind bereits mehr als 48 Prozent der Betroffenen in bezahlter Beschäftigung – deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Verlängerung des Status bis 2027 sorgt für mehr Stabilität sowohl für Arbeitgeber als auch für Familien, die einen mehrjährigen Aufenthalt in Finnland planen.
Migri betonte, dass Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen vor einer Ausreise aus Finnland die Anforderungen an Reisedokumente prüfen sollten, da andere Schengen-Staaten bei der Einreise weiterhin eine gültige Aufenthaltserlaubniskarte verlangen könnten. Ukrainer, die eine dauerhafte Umsiedlung oder einen anderen Status, wie etwa eine arbeitserlaubnisbasierte Genehmigung, anstreben, sollten individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Die automatische Verlängerung garantiert jedoch für die nächsten 14 Monate die Kontinuität des Aufenthalts und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
Quelle: Finnish Immigration Service