
Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für die Türkei aktualisiert und deutsche Staatsangehörige dringend aufgefordert, nicht notwendige Reisen in Provinzen nahe der syrischen und irakischen Grenze zu vermeiden. Hintergrund sind die jüngsten Festnahmen von 115 mutmaßlichen Mitgliedern des Islamischen Staates durch türkische Behörden. Die am 27. Dezember veröffentlichte Warnung nennt ausdrücklich die Provinzen Şırnak, Hakkâri, Mardin und Gaziantep und empfiehlt erhöhte Vorsicht in Großstädten wie Istanbul und Ankara während der Neujahrsfeiertage.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass terroristische Organisationen weiterhin Ausländer und religiöse Stätten als attraktive Ziele ansehen. Große Menschenansammlungen, beliebte Touristenattraktionen sowie Bereiche in der Nähe von Regierungs- oder Militäreinrichtungen sollten daher gemieden werden. Deutsche Unternehmen mit Personalwechseln oder Projektarbeiten im Südosten der Türkei – insbesondere in den Energie- und Bausektoren – werden aufgefordert, ihre Fürsorgepflichten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Reisende in Krisenwarn-Apps registriert sind, die standortbezogene Warnungen senden können.
Risikoberater betonen, dass die Reisehinweise kein formelles Reiseverbot darstellen, jedoch Auswirkungen auf die Firmenreisekrankenversicherung haben können. Viele deutsche Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Reisen aus, die gegen ausdrückliche Hinweise des Auswärtigen Amts erfolgen. Mobilitätsmanager sollten die Versicherungsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls schriftliche Ausnahmen oder einen erweiterten Entführungs- und Lösegeldschutz einholen.
Die Maßnahme des Auswärtigen Amts folgt ähnlichen Warnungen aus Frankreich und den Niederlanden und erfolgt vor dem Hintergrund einer verstärkten Sicherheitskontrolle im Schengen-Raum nach dem Anfang Dezember aufgedeckten Anschlagsplan auf einen Weihnachtsmarkt in Paris. Arbeitgeber sollten ihre reisenden Mitarbeiter über Notfallkontakte informieren, darauf achten, dass Reisepässe und Aufenthaltstitel mindestens sechs Monate gültig sind, und daran erinnern, dass konsularische Unterstützung in Hochrisikogebieten eingeschränkt sein kann.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass terroristische Organisationen weiterhin Ausländer und religiöse Stätten als attraktive Ziele ansehen. Große Menschenansammlungen, beliebte Touristenattraktionen sowie Bereiche in der Nähe von Regierungs- oder Militäreinrichtungen sollten daher gemieden werden. Deutsche Unternehmen mit Personalwechseln oder Projektarbeiten im Südosten der Türkei – insbesondere in den Energie- und Bausektoren – werden aufgefordert, ihre Fürsorgepflichten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Reisende in Krisenwarn-Apps registriert sind, die standortbezogene Warnungen senden können.
Risikoberater betonen, dass die Reisehinweise kein formelles Reiseverbot darstellen, jedoch Auswirkungen auf die Firmenreisekrankenversicherung haben können. Viele deutsche Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Reisen aus, die gegen ausdrückliche Hinweise des Auswärtigen Amts erfolgen. Mobilitätsmanager sollten die Versicherungsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls schriftliche Ausnahmen oder einen erweiterten Entführungs- und Lösegeldschutz einholen.
Die Maßnahme des Auswärtigen Amts folgt ähnlichen Warnungen aus Frankreich und den Niederlanden und erfolgt vor dem Hintergrund einer verstärkten Sicherheitskontrolle im Schengen-Raum nach dem Anfang Dezember aufgedeckten Anschlagsplan auf einen Weihnachtsmarkt in Paris. Arbeitgeber sollten ihre reisenden Mitarbeiter über Notfallkontakte informieren, darauf achten, dass Reisepässe und Aufenthaltstitel mindestens sechs Monate gültig sind, und daran erinnern, dass konsularische Unterstützung in Hochrisikogebieten eingeschränkt sein kann.
Quelle: in.gr (English edition)