
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 13. Januar seine Reisehinweise für Polen aktualisiert. Das allgemeine Risikoniveau bleibt unverändert, jedoch wurden neue Hinweise für Reisende mit doppelter britisch-polnischer Staatsbürgerschaft hinzugefügt. Doppelstaatler, die mit einem polnischen Pass nach Großbritannien zurückkehren, müssen möglicherweise zusätzliche Nachweise über ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich vorlegen – insbesondere solange die vorübergehenden Grenzkontrollen Polens zu Deutschland und Litauen bestehen.
Die Mitteilung warnt zudem erneut vor vereinzelten russischen Raketen-Trümmern in Grenznähe zur Ukraine und erinnert daran, dass die polnischen Behörden Bewegungen innerhalb von 20 km zur Ostgrenze ohne Vorankündigung einschränken können.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die Beratung relevant, da viele Versicherer ihre Policen an die FCDO-Formulierungen koppeln. Firmen sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz für Mitarbeiter, die über Lublin, Rzeszów oder Przemyśl reisen, weiterhin gilt, und Reisende daran erinnern, entweder einen britischen biometrischen Pass oder einen Nachweis über den gesicherten Aufenthaltsstatus mitzuführen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, bei unklaren Dokumenten verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Reise-Management-Systeme sollten die neuen Dokumentationsanforderungen erfassen, und Duty-of-Care-Warnungen auf mögliche militärische Kontrollpunkte im Osten hinweisen. Das FCDO kündigt an, die Hinweise nach Ablauf der polnischen Grenzkontrollen im April erneut zu überprüfen.
Die Mitteilung warnt zudem erneut vor vereinzelten russischen Raketen-Trümmern in Grenznähe zur Ukraine und erinnert daran, dass die polnischen Behörden Bewegungen innerhalb von 20 km zur Ostgrenze ohne Vorankündigung einschränken können.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die Beratung relevant, da viele Versicherer ihre Policen an die FCDO-Formulierungen koppeln. Firmen sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz für Mitarbeiter, die über Lublin, Rzeszów oder Przemyśl reisen, weiterhin gilt, und Reisende daran erinnern, entweder einen britischen biometrischen Pass oder einen Nachweis über den gesicherten Aufenthaltsstatus mitzuführen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, bei unklaren Dokumenten verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Reise-Management-Systeme sollten die neuen Dokumentationsanforderungen erfassen, und Duty-of-Care-Warnungen auf mögliche militärische Kontrollpunkte im Osten hinweisen. Das FCDO kündigt an, die Hinweise nach Ablauf der polnischen Grenzkontrollen im April erneut zu überprüfen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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