
Die Europäische Kommission hat erneut bestätigt, dass das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) Ende 2026 in Betrieb genommen wird, gefolgt von der vollständigen Durchsetzung im April 2027. Sobald ETIAS aktiv ist, müssen Reisende aus über 60 visumfreien Ländern – darunter Großbritannien, die USA, Kanada und Australien – vor einem Besuch in einem der 30 teilnehmenden Länder, darunter Polen, eine Online-Genehmigung einholen.
ETIAS wird das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) ergänzen, das Polen Ende 2025 an Flughäfen und wichtigen Landgrenzübergängen einführt. Gemeinsam ersetzen diese beiden Systeme das bisherige Stempeln von Pässen für Drittstaatsangehörige und ermöglichen den polnischen Grenzbeamten automatisierte Risikoanalysen sowie Echtzeit-Warnungen bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer.
Für Geschäftsreisende soll der neue Prozess schnell und unkompliziert sein – die Antragsgebühr beträgt 20 Euro, und die meisten Entscheidungen werden innerhalb weniger Minuten getroffen. Unternehmen müssen jedoch ihre Reisevorbereitungen anpassen: Reisesysteme müssen ETIAS-Nummern zusammen mit den Passdaten erfassen, und Personalabteilungen sollten Vielreisende daran erinnern, dass die Genehmigung drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des zugehörigen Passes gültig ist.
Polnische Flughäfen planen, spezielle ETIAS-Schalter einzurichten, sobald die Regelung in Kraft tritt. Reisende ohne gültige Genehmigung werden bereits am Abflugort die Beförderung verweigert, weshalb eine frühzeitige Einhaltung der Vorschriften unerlässlich ist. Unternehmen mit Entsendungen nach Polen sollten ETIAS-Prüfungen in ihre Mobilitätsrichtlinien aufnehmen und Einladungsschreiben entsprechend anpassen, damit die Betroffenen das Online-Formular fehlerfrei ausfüllen können.
ETIAS wird das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) ergänzen, das Polen Ende 2025 an Flughäfen und wichtigen Landgrenzübergängen einführt. Gemeinsam ersetzen diese beiden Systeme das bisherige Stempeln von Pässen für Drittstaatsangehörige und ermöglichen den polnischen Grenzbeamten automatisierte Risikoanalysen sowie Echtzeit-Warnungen bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer.
Für Geschäftsreisende soll der neue Prozess schnell und unkompliziert sein – die Antragsgebühr beträgt 20 Euro, und die meisten Entscheidungen werden innerhalb weniger Minuten getroffen. Unternehmen müssen jedoch ihre Reisevorbereitungen anpassen: Reisesysteme müssen ETIAS-Nummern zusammen mit den Passdaten erfassen, und Personalabteilungen sollten Vielreisende daran erinnern, dass die Genehmigung drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des zugehörigen Passes gültig ist.
Polnische Flughäfen planen, spezielle ETIAS-Schalter einzurichten, sobald die Regelung in Kraft tritt. Reisende ohne gültige Genehmigung werden bereits am Abflugort die Beförderung verweigert, weshalb eine frühzeitige Einhaltung der Vorschriften unerlässlich ist. Unternehmen mit Entsendungen nach Polen sollten ETIAS-Prüfungen in ihre Mobilitätsrichtlinien aufnehmen und Einladungsschreiben entsprechend anpassen, damit die Betroffenen das Online-Formular fehlerfrei ausfüllen können.
Quelle: Travel & Tour World