
Deutsche Behörden haben Tausende Namen ehemaliger ukrainischer Gefangener in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen, was zu pauschalen Einreiseverweigerungen an EU-Grenzen führt, berichtete Die Welt gestern. Ein prominenter Fall ist Yuliia Hetman, die aus dem von Russland besetzten Mariupol geflohen ist, an der polnischen Grenze jedoch trotz familiärer Verbindungen nach Deutschland abgewiesen wurde. Ein deutscher SIS-Alarm, basierend auf einer von der Ukraine an Europol übergebenen Liste mit 3.738 ehemaligen Gefangenen, blockiert automatisch sie – und alle anderen auf der Liste – an der Einreise in jeden Schengen-Staat.
Kritiker bemängeln, dass diese Maßnahme Kriegsopfer kriminalisiert und gegen EU-Verhältnismäßigkeitsregeln verstößt. Da SIS-Alarmmeldungen keine zugrundeliegenden Beweise offenlegen, haben Betroffene kaum Möglichkeiten, das Einreiseverbot anzufechten oder den Grund zu erfahren. Abgeordnete der Grünen und FDP fordern transparente Kriterien und individuelle Risikobewertungen statt pauschaler Sperrlisten. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die Politik Deutschlands Bemühungen, ukrainische IT-Fachkräfte im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes anzuziehen, untergraben könnte.
Für Unternehmen mit internationalen Mobilitätsteams stellt das ein verstecktes Compliance-Risiko dar: Kandidaten mit geringfügigen Vorstrafen vor dem Krieg könnten plötzlich von der Einstellung in Deutschland ausgeschlossen werden, was Projektpläne gefährdet. Migrationsrechtliche Berater empfehlen, vorab SIS-Prüfungen durchzuführen und Notfallpläne für die Personalbesetzung zu entwickeln – insbesondere für Positionen, die aus der Ukraine besetzt werden.
Das Innenministerium erklärt, die Datenbank „in Zusammenarbeit mit EU-Partnern zu überprüfen“, nennt jedoch keinen Zeitplan für Korrekturmaßnahmen. Bis dahin müssen Mobilitätsmanager davon ausgehen, dass SIS-Alarmmeldungen an der Grenze endgültig sind und sich auf kurzfristige Umleitungen oder Homeoffice-Alternativen einstellen.
Kritiker bemängeln, dass diese Maßnahme Kriegsopfer kriminalisiert und gegen EU-Verhältnismäßigkeitsregeln verstößt. Da SIS-Alarmmeldungen keine zugrundeliegenden Beweise offenlegen, haben Betroffene kaum Möglichkeiten, das Einreiseverbot anzufechten oder den Grund zu erfahren. Abgeordnete der Grünen und FDP fordern transparente Kriterien und individuelle Risikobewertungen statt pauschaler Sperrlisten. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die Politik Deutschlands Bemühungen, ukrainische IT-Fachkräfte im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes anzuziehen, untergraben könnte.
Für Unternehmen mit internationalen Mobilitätsteams stellt das ein verstecktes Compliance-Risiko dar: Kandidaten mit geringfügigen Vorstrafen vor dem Krieg könnten plötzlich von der Einstellung in Deutschland ausgeschlossen werden, was Projektpläne gefährdet. Migrationsrechtliche Berater empfehlen, vorab SIS-Prüfungen durchzuführen und Notfallpläne für die Personalbesetzung zu entwickeln – insbesondere für Positionen, die aus der Ukraine besetzt werden.
Das Innenministerium erklärt, die Datenbank „in Zusammenarbeit mit EU-Partnern zu überprüfen“, nennt jedoch keinen Zeitplan für Korrekturmaßnahmen. Bis dahin müssen Mobilitätsmanager davon ausgehen, dass SIS-Alarmmeldungen an der Grenze endgültig sind und sich auf kurzfristige Umleitungen oder Homeoffice-Alternativen einstellen.
Quelle: Die Welt