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Frankreich führt Zollgebühr von 2 € auf Kleinsendungen ein – höhere Kosten für E-Commerce-Lieferungen von Expats

Feb. 5, 2026
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Frankreich führt Zollgebühr von 2 € auf Kleinsendungen ein – höhere Kosten für E-Commerce-Lieferungen von Expats
Am 4. Februar verabschiedete das französische Parlament Artikel 22 des Finanzgesetzes 2026, der eine pauschale Verwaltungsgebühr von 2 € auf jedes Paket unter einem Wert von 150 € aus Nicht-EU-Ländern einführt. Diese Abgabe, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, richtet sich gegen das schnell wachsende grenzüberschreitende E-Commerce-Geschäft von Plattformen wie AliExpress und Temu.

Obwohl es sich nicht um eine Maßnahme im Bereich Reisedokumente handelt, betrifft die Gebühr weltweit mobile Mitarbeiter, die auf persönliche Importe oder Versanddienste angewiesen sind, um während ihres Auslandseinsatzes spezielle Waren zu erhalten. Personalabteilungen müssen möglicherweise Umzugskostenpauschalen oder vom Arbeitgeber bezahlte Versandkosten für kleine Pakete anpassen.

Frankreich führt Zollgebühr von 2 € auf Kleinsendungen ein – höhere Kosten für E-Commerce-Lieferungen von Expats


Zollagenten warnen, dass die Kurierrechnungen die Gebühr zusätzlich zu bereits bestehenden Mehrwertsteuer- und Zollabgaben ausweisen werden und dass aufgeteilte Sendungen die Kosten vervielfachen können. Multinationale Gehaltsabrechnungsteams, die „Waren-Differenziale“ in den Lebenshaltungskosten-Zulagen des Gastlandes berücksichtigen, sollten ihre Budgets entsprechend aktualisieren.

Die Abgabe deutet zudem auf eine EU-weite Zollreform hin, die für 2028 geplant ist und die Mehrwertsteuerfreigrenze von 150 € vollständig abschaffen wird. Der Vorstoß Frankreichs soll jährlich rund 400 Millionen Euro einbringen.
Quelle: VATCalc

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