Prag verschärft Übergang von vorübergehendem Schutz zu langfristigem Aufenthalt für Ukrainer
Die tschechische Regierung hat ein „Sonderprogramm für langfristigen Aufenthalt“ verabschiedet, das ausschließlich wirtschaftlich unabhängigen ukrainischen Flüchtlingen den Übergang vom vorübergehenden Schutz zum dauerhaften Aufenthaltsstatus ermöglicht. Antragsteller müssen mindestens zwei Jahre im Land gelebt haben, dürfen keine Sozialleistungen beziehen oder Steuerschulden haben, müssen Kinder in der Schule angemeldet haben und ein Haushaltseinkommen von über 440.000 CZK vorweisen. Dieser Schritt markiert eine Abkehr von pauschaler humanitärer Unterstützung hin zu gezielter Arbeitsmarktintegration und verpflichtet Arbeitgeber dazu, zu überprüfen, ob ukrainische Mitarbeiter die neuen finanziellen und rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Feb. 18, 2026