Migri veröffentlicht endgültige Richtlinien, da strengere Regeln für Daueraufenthalt vollständig in Kraft treten
Am 18. Februar veröffentlichte Richtlinien bestätigen Finnlands neue Regeln für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Für die meisten Antragsteller sind sechs Jahre ununterbrochener Aufenthalt, ein B1-Sprachtest in Finnisch oder Schwedisch sowie zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich. Die seit dem 8. Januar 2026 geltenden strengeren Kriterien verlängern die Zeitpläne für Unternehmensverlagerungen und machen vom Arbeitgeber finanzierte Sprachkurse unverzichtbar.
Feb. 21, 2026