Finnland macht sechsjährige Aufenthaltsdauer, B1-Sprachniveau und zweijährige Berufserfahrung zur Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Finnland setzt Entscheidungen zu iranischen Asylfällen vorübergehend aus – Sicherheitsüberprüfung läuft
Offene Stellen erreichen Zehnjahrestiefstand und deuten auf bevorstehenden Fachkräftemangel für finnische Arbeitgeber hin
Neueste Nachrichten
Finnland verlängert Wartezeit auf Daueraufenthalt auf sechs Jahre und führt B1-Sprachtest ein
Eine am 18. Februar veröffentlichte Richtlinie bestätigt, dass Finnland ab dem 8. Januar 2026 nun sechs Jahre ununterbrochenen Aufenthalt (statt bisher vier) sowie Finnisch- oder Schwedischkenntnisse auf B1-Niveau für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verlangt. Die Antragsgebühren steigen zudem auf 380 € online bzw. 600 € bei Papierantrag. Mit dieser Maßnahme soll die Integration vertieft werden, gleichzeitig verlängert sich jedoch der Weg zur Sicherheit für ausländische Fachkräfte, was für Arbeitgeber höhere Kosten und eine längere Planung bedeutet.
Finnische Polizeiveteranin Satu Koivu übernimmt Leitung der EU-Grenzüberwachungsmission in Armenien
Am 18. Februar 2026 ernannte die EU die finnische Polizeiveteranin Satu Koivu zur neuen Leiterin ihrer zivilen Grenzüberwachungsmission in Armenien. Unter ihrer Führung sollen die Fähigkeiten der EU im Grenzmanagement in Konfliktgebieten gestärkt werden, was zugleich Finnlands Profil als Anbieter von Sicherheitsexpertise weiter schärft – eine Erfahrung, die auch Finnlands eigenes Grenzschutz- und Mobilitätsumfeld bereichert.