
In einer am 21. Mai 2026 veröffentlichten Richtlinienklärung hat die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit der VAE ihr „Recognised-Visa“-Programm für Inhaber indischer Pässe erweitert. Ab sofort können Inder mit gültigen Aufenthaltserlaubnissen aus Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, der Republik Korea oder Singapur ein Visum bei der Ankunft in den VAE erhalten – zusätzlich zu den bereits anerkannten Dokumenten aus den USA, Großbritannien und der EU. Reisende können zwischen einer 14-tägigen Einreise für 100 AED (ca. 27 US-Dollar) oder einer 60-tägigen Einreise für 250 AED (ca. 68 US-Dollar) an jedem See-, Land- oder Flughafen der VAE wählen, ohne vorherige Online-Anmeldung. Vorzuzeigen sind ein regulärer Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis des Drittlandes. Grenzbeamte prüfen beide Dokumente am Schalter, stellen das E-Visum innerhalb weniger Minuten aus und stempeln den Pass elektronisch. Für Mobility-Manager in indischen Multis und globalen Unternehmen mit indischen Entsandten entfällt damit ein aufwändiger Antragsschritt vor der Reise für eine schnell wachsende Reisendengruppe. Laut Dubai Airports machen Inder bereits fast 11 Prozent des Passagieraufkommens am Flughafen DXB aus; der erweiterte Kreis der Berechtigten könnte diesen Anteil im Geschäftsjahr 2026/27 weiter steigern. Unternehmen sollten ihre Reisegenehmigungsprozesse überdenken: Mitarbeiter mit beispielsweise einer kanadischen Arbeitserlaubnis können nun kurzfristig zu Meetings in Dubai entsandt werden, ohne lange Konsularzeiten einplanen zu müssen. Die Regelung ergänzt zudem die aggressive Kapazitätserweiterung von Emirates zu neun indischen Städten sowie die neuen Verbindungen von Etihad nach Ahmedabad und Kolkata, was Beschaffungsteams bei Verhandlungen über regionale Flugtarife stärkt. Für Freizeitreisende haben Reiseveranstalter Zwischenstopps auf Abu Dhabis Yas Island und Dubais Expo City in Australien-Reiserouten integriert, in der Hoffnung auf reibungslosere Abfertigung am Zielort. Compliance-Hinweise bleiben bestehen: Die Aufenthaltserlaubnis muss physisch oder digital vorliegen und nachweislich gültig sein; abgelaufene Karten – auch innerhalb einer 30-tägigen Kulanzfrist – schließen die Visum-bei-Ankunft-Option aus. Mobility-Teams sollten daher die Ablaufdaten der Aufenthaltserlaubnisse in ihren Dokumentenmanagement-Systemen erfassen, um kostspielige Rückweisungen an der Grenze zu vermeiden.
Quelle: VisaVerge