
Europäische Medien berichteten am 22. Mai 2026, dass bereits fast 7.000 Nicht-EU-Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum verweigert wurde, weil ihre vorherigen Aufenthalte die 90/180-Tage-Regel überschritten hatten. Obwohl die Zahlen aus aggregierten EU-Daten stammen, bestätigten polnische Grenzbeamte gegenüber Global Mobility News, dass 312 dieser Ablehnungen an polnischen Luft-, Straßen- und Bahn-Grenzkontrollen erfolgten – hauptsächlich am Flughafen Warschau-Chopin und am deutsch-polnischen Grenzübergang Świecko.
Das seit Oktober 2025 in Betrieb befindliche EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) erfasst biometrische Daten aller Nicht-EU-Bürger und dokumentiert jede Ein- und Ausreise digital, wodurch manuelle Passstempel entfallen. In Polen ist das System inzwischen an allen 71 internationalen Grenzübergängen aktiv. Reisende, deren Aufenthalte innerhalb eines rollierenden 180-Tage-Zeitraums die erlaubten 90 Tage überschreiten, werden automatisch markiert und können bereits vor der Zollkontrolle zurückgewiesen werden.
Fluggesellschaften und Busunternehmen, die Polen ansteuern, versenden inzwischen vor Abflug Erinnerungen, und einige Carrier integrieren eine EES-API-Prüfung in den Online-Check-in, um die Einschiffung von Passagieren zu verhindern, denen bei Ankunft die Einreise verweigert wird. Unternehmen, die britische, amerikanische oder indische Mitarbeiter für Kurzzeiteinsätze in Warschau, Krakau oder Breslau entsenden, müssen daher die Aufenthaltsdauer genau überwachen; ein unbeabsichtigter Überaufenthalt führt nicht nur zur Wiedereinreiseverweigerung, sondern kann auch Bußgelder nach dem polnischen Ausländergesetz nach sich ziehen.
Die Grenzschutz-Zentrale teilte mit, dass die automatischen Kontrollsysteme an den Flughäfen Chopin, Krakau-Balice und Danzig bis zur Urlaubsspitze im Juli so optimiert werden, dass die Abfertigungszeit auf unter 40 Sekunden sinkt. Dennoch sollten Passagiere auf stark frequentierten Sommerflügen mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere wenn Fingerabdrücke nicht übereinstimmen oder Pässe seit dem letzten Besuch erneuert wurden.
Rechtsberater empfehlen Personalabteilungen, vor jeder Mitarbeiterrotation Schengen-Rechner-Überprüfungen durchzuführen und Bordkarten aufzubewahren, um Ausreisedaten bei Bedarf manuell im EES korrigieren zu lassen. Zudem warnen sie, dass mit dem geplanten Start des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) im Jahr 2027 Einreiseverweigerungen im EES automatisch zukünftige Reisegenehmigungen blockieren könnten – was die Bedeutung der heutigen Einhaltung der Regeln deutlich erhöht.
Das seit Oktober 2025 in Betrieb befindliche EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) erfasst biometrische Daten aller Nicht-EU-Bürger und dokumentiert jede Ein- und Ausreise digital, wodurch manuelle Passstempel entfallen. In Polen ist das System inzwischen an allen 71 internationalen Grenzübergängen aktiv. Reisende, deren Aufenthalte innerhalb eines rollierenden 180-Tage-Zeitraums die erlaubten 90 Tage überschreiten, werden automatisch markiert und können bereits vor der Zollkontrolle zurückgewiesen werden.
Fluggesellschaften und Busunternehmen, die Polen ansteuern, versenden inzwischen vor Abflug Erinnerungen, und einige Carrier integrieren eine EES-API-Prüfung in den Online-Check-in, um die Einschiffung von Passagieren zu verhindern, denen bei Ankunft die Einreise verweigert wird. Unternehmen, die britische, amerikanische oder indische Mitarbeiter für Kurzzeiteinsätze in Warschau, Krakau oder Breslau entsenden, müssen daher die Aufenthaltsdauer genau überwachen; ein unbeabsichtigter Überaufenthalt führt nicht nur zur Wiedereinreiseverweigerung, sondern kann auch Bußgelder nach dem polnischen Ausländergesetz nach sich ziehen.
Die Grenzschutz-Zentrale teilte mit, dass die automatischen Kontrollsysteme an den Flughäfen Chopin, Krakau-Balice und Danzig bis zur Urlaubsspitze im Juli so optimiert werden, dass die Abfertigungszeit auf unter 40 Sekunden sinkt. Dennoch sollten Passagiere auf stark frequentierten Sommerflügen mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere wenn Fingerabdrücke nicht übereinstimmen oder Pässe seit dem letzten Besuch erneuert wurden.
Rechtsberater empfehlen Personalabteilungen, vor jeder Mitarbeiterrotation Schengen-Rechner-Überprüfungen durchzuführen und Bordkarten aufzubewahren, um Ausreisedaten bei Bedarf manuell im EES korrigieren zu lassen. Zudem warnen sie, dass mit dem geplanten Start des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) im Jahr 2027 Einreiseverweigerungen im EES automatisch zukünftige Reisegenehmigungen blockieren könnten – was die Bedeutung der heutigen Einhaltung der Regeln deutlich erhöht.
Quelle: Euro Weekly News