
Das Außenministerium der VAE (MoFA) veröffentlichte am 30. Mai 2026 eine Reisewarnung und rät Emiratis dringend, nicht notwendige Reisen nach Uganda, in die Demokratische Republik Kongo (DRK) und nach Südsudan zu vermeiden, aufgrund von Ausbrüchen der Ebola-Virus-Krankheit (EVD) in der Region. Staatsangehörige, die sich bereits in diesen Ländern aufhalten, werden aufgefordert, äußerste Vorsicht walten zu lassen, den lokalen Gesundheitsanweisungen zu folgen und sich im konsularischen Tracking-System „Twajudi“ des MoFA zu registrieren.
Obwohl die Warnung kein gesetzliches Reiseverbot darstellt, signalisiert sie, dass Verantwortliche für Dienstreisen in Unternehmen anstehende Reisen mit Mitarbeitern aus den VAE neu bewerten sollten. Nach den meisten unternehmerischen Fürsorgepflicht-Richtlinien erhöht eine offizielle Regierungswarnung die Anforderungen für Reisegenehmigungen und löst verstärkte Risikominderungsmaßnahmen aus, wie etwa eine verpflichtende medizinische Evakuierungsversicherung und tägliche Check-ins.
Fluggesellschaften, die Ost- und Zentralafrika bedienen, operieren weiterhin regulär, doch Mobilitätsteams sollten mögliche Änderungen im Flugplan beobachten, falls Airlines aufgrund sinkender Nachfrage Kapazitäten reduzieren. Arbeitgeber mit entsandten Mitarbeitern in den betroffenen Ländern sollten sicherstellen, dass lokale Kliniken schnelle Ebola-Tests durchführen können, die von den VAE-Behörden anerkannt werden, falls eine Notfallrückführung notwendig wird.
Die Warnung erinnert Reisende zudem daran, ihre Impfunterlagen zu überprüfen. Zwar gibt es keinen weltweit anerkannten Ebola-Impfstoff für Touristen, der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bleibt jedoch für Einreisende aus Uganda und der DRK verpflichtend. Die Gesundheitskontrollen an den Flughäfen der VAE könnten verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchführen, was zu Verzögerungen bei der Ankunft in Stoßzeiten führen kann.
Abschließend sollten Mobilitätsmanager die Registrierung im Twajudi-System für alle Staatsangehörigen der VAE vorantreiben – nicht nur für jene, die in Ebola-betroffene Gebiete reisen. Die Plattform erleichtert die Krisenreaktion und spielte eine entscheidende Rolle bei den jüngsten Evakuierungen aus Konfliktgebieten in der Region.
Obwohl die Warnung kein gesetzliches Reiseverbot darstellt, signalisiert sie, dass Verantwortliche für Dienstreisen in Unternehmen anstehende Reisen mit Mitarbeitern aus den VAE neu bewerten sollten. Nach den meisten unternehmerischen Fürsorgepflicht-Richtlinien erhöht eine offizielle Regierungswarnung die Anforderungen für Reisegenehmigungen und löst verstärkte Risikominderungsmaßnahmen aus, wie etwa eine verpflichtende medizinische Evakuierungsversicherung und tägliche Check-ins.
Fluggesellschaften, die Ost- und Zentralafrika bedienen, operieren weiterhin regulär, doch Mobilitätsteams sollten mögliche Änderungen im Flugplan beobachten, falls Airlines aufgrund sinkender Nachfrage Kapazitäten reduzieren. Arbeitgeber mit entsandten Mitarbeitern in den betroffenen Ländern sollten sicherstellen, dass lokale Kliniken schnelle Ebola-Tests durchführen können, die von den VAE-Behörden anerkannt werden, falls eine Notfallrückführung notwendig wird.
Die Warnung erinnert Reisende zudem daran, ihre Impfunterlagen zu überprüfen. Zwar gibt es keinen weltweit anerkannten Ebola-Impfstoff für Touristen, der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bleibt jedoch für Einreisende aus Uganda und der DRK verpflichtend. Die Gesundheitskontrollen an den Flughäfen der VAE könnten verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchführen, was zu Verzögerungen bei der Ankunft in Stoßzeiten führen kann.
Abschließend sollten Mobilitätsmanager die Registrierung im Twajudi-System für alle Staatsangehörigen der VAE vorantreiben – nicht nur für jene, die in Ebola-betroffene Gebiete reisen. Die Plattform erleichtert die Krisenreaktion und spielte eine entscheidende Rolle bei den jüngsten Evakuierungen aus Konfliktgebieten in der Region.
Quelle: Gulf News