
Emirates Airlines hat am 28. Mai 2026 stillschweigend seine öffentliche Seite für Reiseinformationen aktualisiert, um auf eine rasch zunehmende Welle von Ebola-bedingten Gesundheitskontrollen an Flughäfen weltweit hinzuweisen. Der Bundibugyo-Stamm, der Anfang des Monats in der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, hat eine wachsende Zahl von Regierungen – darunter die USA, Kanada, Indien und mehrere GCC-Staaten – dazu veranlasst, Temperaturkontrollen, Gesundheitsfragebögen oder sogar Einreiseverbote für Reisende einzuführen, die kürzlich in der DR Kongo, Uganda oder Südsudan waren.
Für Unternehmen mit Sitz in den VAE ist das von unmittelbarer Bedeutung. Dubai und Abu Dhabi sind globale Drehkreuze: Ein Finanzmanager auf der Strecke AUH-FRA-IAD oder ein Projektingenieur auf der Route DXB-ADD-NBO kann bei einem Zwischenstopp in Ostafrika weiterhin mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Emirates empfiehlt daher dringend, die **genauen** Einreisebestimmungen des Endziels zu prüfen und sich nicht allein auf die Kontrollen der Fluggesellschaft zu verlassen. Auch Business-Class-Passagiere oder Skywards-Platinum-Mitglieder sind von den Gesundheitsprotokollen bei Ankunft nicht ausgenommen; einige Länder leiten alle „Kategorie-A“-Ankömmlinge zu bestimmten Flughäfen zur medizinischen Untersuchung um.
Die Hinweise erinnern zudem daran, dass das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union sowie das elektronische Reisegenehmigungsprogramm (ETA) des Vereinigten Königreichs noch in diesem Jahr vollständig in Kraft treten. Vielflieger mit britischen Arbeitsvisa müssen ihren aktuellen Reisepass vor der Reise mit ihrem UKVI-eVisa-Konto verknüpfen, um Verzögerungen oder sogar verweigerte Beförderung bei Transit über Dubai zu vermeiden.
Risikomanager multinationaler Unternehmen mit Hauptsitz in den VAE sollten ihre Genehmigungsverfahren vor Reisen aktualisieren, um die neuesten Ebola-Screening-Regeln zu berücksichtigen und ausreichend Zeit für Anschlussflüge einzuplanen. Fluggesellschaften verzichten nur dann auf Umbuchungsgebühren, wenn die Regierung des Ziellandes die Einreise ausdrücklich untersagt; ansonsten trägt der Reisende oder Arbeitgeber die Kosten für Umbuchungen. Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter nach Zentralafrika entsenden, überprüfen bereits ihre Versicherungs- und medizinischen Evakuierungsklauseln.
Praktischer Tipp: Bewahren Sie Bordkarten und Passstempel mindestens 30 Tage nach der Reise auf – mehrere Länder verlangen inzwischen einen Nachweis, dass Sie **nicht** durch betroffene Staaten gereist sind, selbst wenn Ihr Pass keine Einreisestempel dieser Länder enthält.
Für Unternehmen mit Sitz in den VAE ist das von unmittelbarer Bedeutung. Dubai und Abu Dhabi sind globale Drehkreuze: Ein Finanzmanager auf der Strecke AUH-FRA-IAD oder ein Projektingenieur auf der Route DXB-ADD-NBO kann bei einem Zwischenstopp in Ostafrika weiterhin mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Emirates empfiehlt daher dringend, die **genauen** Einreisebestimmungen des Endziels zu prüfen und sich nicht allein auf die Kontrollen der Fluggesellschaft zu verlassen. Auch Business-Class-Passagiere oder Skywards-Platinum-Mitglieder sind von den Gesundheitsprotokollen bei Ankunft nicht ausgenommen; einige Länder leiten alle „Kategorie-A“-Ankömmlinge zu bestimmten Flughäfen zur medizinischen Untersuchung um.
Die Hinweise erinnern zudem daran, dass das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union sowie das elektronische Reisegenehmigungsprogramm (ETA) des Vereinigten Königreichs noch in diesem Jahr vollständig in Kraft treten. Vielflieger mit britischen Arbeitsvisa müssen ihren aktuellen Reisepass vor der Reise mit ihrem UKVI-eVisa-Konto verknüpfen, um Verzögerungen oder sogar verweigerte Beförderung bei Transit über Dubai zu vermeiden.
Risikomanager multinationaler Unternehmen mit Hauptsitz in den VAE sollten ihre Genehmigungsverfahren vor Reisen aktualisieren, um die neuesten Ebola-Screening-Regeln zu berücksichtigen und ausreichend Zeit für Anschlussflüge einzuplanen. Fluggesellschaften verzichten nur dann auf Umbuchungsgebühren, wenn die Regierung des Ziellandes die Einreise ausdrücklich untersagt; ansonsten trägt der Reisende oder Arbeitgeber die Kosten für Umbuchungen. Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter nach Zentralafrika entsenden, überprüfen bereits ihre Versicherungs- und medizinischen Evakuierungsklauseln.
Praktischer Tipp: Bewahren Sie Bordkarten und Passstempel mindestens 30 Tage nach der Reise auf – mehrere Länder verlangen inzwischen einen Nachweis, dass Sie **nicht** durch betroffene Staaten gereist sind, selbst wenn Ihr Pass keine Einreisestempel dieser Länder enthält.
Quelle: Emirates Travel Updates