
Mit Blitzlichtgewitter eröffnete Innenminister Dobrindt am 12. Juni im Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eine neue „Grenzverfahren-Zone“ mit 40 Plätzen. Die Einrichtung – Teil der deutschen Umsetzung von GEAS – ermöglicht es, Asylanträge zu stellen, zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten, ohne dass die Reisenden formell deutschen Boden betreten. Die Behörden rechnen damit, dass jährlich rund 4.000 Fälle bearbeitet werden, vor allem von Antragstellern aus Georgien, Moldawien und dem Westbalkan, die von der EU als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft sind. Zulässige Fälle werden in das Aufnahmeverfahren des Landes Brandenburg überführt; unzulässige Anträge können dazu führen, dass die Antragsteller mit dem nächstmöglichen Flug zurückgeschickt werden. Für internationale Mobilitätsmanager bedeutet dies eine mögliche Zunahme von Ablehnungen am selben Tag: Reisende mit fragwürdigen Reisedokumenten verlassen die Luftsicherheitszone womöglich gar nicht. Airlines, die BER anfliegen, müssen Passagierdaten nun 48 Stunden im Voraus übermitteln, damit die Bundespolizei Risikopersonen vorab identifizieren kann. Unternehmen, die kurzfristig Tickets für Entsandte aus visafreien, aber politisch sensiblen Ländern buchen, sollten die neue Vorlaufzeit berücksichtigen. Die Einrichtung verfügt über Gerichtssäle mit Videokonferenztechnik und medizinische Untersuchungsbereiche – ein Beispiel für Deutschlands Vorstoß zur Digitalisierung der Grenzverfahren. NGOs kritisieren die begrenzte Kapazität von 40 Betten und warnen vor Überfüllung bei einem Anstieg der Ankünfte in der Hauptreisezeit.
Quelle: n-tv