
Das offizielle französische Bürgerportal Service-Public.fr hat am 14. Juni stillschweigend ein Update veröffentlicht, das für alle Nicht-EU-Reisenden wichtig ist. Das Informationsblatt „Einreise eines Ausländers nach Frankreich“ enthält nun eine spezielle FAQ, die erklärt, wie und wann die optionalen Pre-Registrierungs-Apps für das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) genutzt werden können, das seit April vollständig in Betrieb ist. Reisende, die nach dem 12. Oktober 2025 ankommen, können entweder die mobile EU-App oder die von Fluggesellschaften angebotenen White-Label-Versionen herunterladen, um den Reisepasschip zu scannen, ein Selfie aufzunehmen und bis zu 72 Stunden vor Abflug grundlegende Reisedaten einzugeben. Laut der französischen Grenzpolizei (PAF) verkürzt dies die durchschnittliche Erstverarbeitungszeit am Grenzposten von 8 Minuten auf etwa 90 Sekunden.
Das Update klärt zudem noch bestehende Unklarheiten für Reiseverantwortliche:
• Entsandte Mitarbeiter mit gültiger französischer Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour) sind vom EES ausgenommen, selbst wenn sie die EU länger als sechs Monate verlassen, sofern die Karte bei der Wiedereinreise noch gültig ist.
• Inhaber von Mehrfacheinreise-Schengenvisa, die vor dem 10. April 2026 ausgestellt wurden, müssen sich bei der ersten Einreise nach diesem Datum registrieren, da alte Visastempel vom EES nicht erfasst werden.
• Reisende, die sich nicht vorregistrieren können (z. B. wegen Problemen mit Fingerabdrücken), können eine „leichte Registrierung“ an besetzten Kontrollstellen vornehmen – allerdings nur an 16 ausgewählten Flughäfen, darunter CDG, Orly, Lyon, Marseille und Nizza.
Service-Public kündigt für Juli einen separaten Simulator an, der die verbleibenden Schengen-Aufenthaltstage in Echtzeit berechnet. Unternehmen sollten die neuen Hinweise in ihre Reisevorbereitungen integrieren und sicherstellen, dass Buchungstools den Link zur Pre-Registrierung direkt beim Kauf anzeigen.
Das Update klärt zudem noch bestehende Unklarheiten für Reiseverantwortliche:
• Entsandte Mitarbeiter mit gültiger französischer Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour) sind vom EES ausgenommen, selbst wenn sie die EU länger als sechs Monate verlassen, sofern die Karte bei der Wiedereinreise noch gültig ist.
• Inhaber von Mehrfacheinreise-Schengenvisa, die vor dem 10. April 2026 ausgestellt wurden, müssen sich bei der ersten Einreise nach diesem Datum registrieren, da alte Visastempel vom EES nicht erfasst werden.
• Reisende, die sich nicht vorregistrieren können (z. B. wegen Problemen mit Fingerabdrücken), können eine „leichte Registrierung“ an besetzten Kontrollstellen vornehmen – allerdings nur an 16 ausgewählten Flughäfen, darunter CDG, Orly, Lyon, Marseille und Nizza.
Service-Public kündigt für Juli einen separaten Simulator an, der die verbleibenden Schengen-Aufenthaltstage in Echtzeit berechnet. Unternehmen sollten die neuen Hinweise in ihre Reisevorbereitungen integrieren und sicherstellen, dass Buchungstools den Link zur Pre-Registrierung direkt beim Kauf anzeigen.
Quelle: Service-Public.fr
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