
Am 12. Juni 2026 veröffentlichte der Immigration Service Delivery (ISD) Änderungen der irischen Familienzusammenführungsregelungen für Nicht-EEA-Bürger. Dabei wurden strengere finanzielle Anforderungen eingeführt sowie eine verpflichtende zweijährige Wohnsitzdauer für Sponsoren mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus festgelegt. Für irische Staatsbürger, die Ehepartner oder Kinder sponsern, steigt die Mindestbruttoeinkommensanforderung auf 75.000 € über drei Jahre – ein Anstieg von 87 % gegenüber dem bisherigen Schwellenwert von 40.000 €. Weitere Einkommensstufen, etwa für ältere Angehörige oder Lebenspartner, werden inflationsbedingt angepasst. Inhaber einer General Employment Permit (GEP) und Sponsoren der Kategorie C müssen nun zusätzlich nachweisen, dass sie über ausreichenden Wohnraum für die einreisenden Familienmitglieder verfügen. Sponsoren, die in Not- oder staatlich unterstütztem Wohnraum untergebracht sind, sind automatisch ausgeschlossen. Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte müssen ab Erteilung des Status zwei Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf Familienzusammenführung nach dem neuen International Protection Act stellen können. Zudem müssen sie ihre finanzielle Unabhängigkeit und den Verzicht auf bestimmte Sozialleistungen oder Wohnbeihilfen nachweisen. Einwanderungsanwälte warnen, dass die höheren Anforderungen für Geringverdiener und neu anerkannte Flüchtlinge die Familienzusammenführung erschweren könnten. Unternehmen mit global mobilen Mitarbeitern sollten ihre Budgetplanung für Entsendungen überprüfen, da häufig Mietkosten oder Zuschüsse, sofern sie korrekt dokumentiert sind, bei den Wohn- und Einkommensnachweisen angerechnet werden können.
Quelle: Immigration Service Delivery