
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 1. Juli seine Reisehinweise für Indien aktualisiert und neue Einreisebestimmungen eingeführt, die mit der Wiedereinführung des Gesundheitsdeklarationsportals Air Suvidha 2.0 im Zuge eines Ebola-Ausbruchs in Zentralafrika verbunden sind. Britische Reisende müssen nun innerhalb von 24 Stunden vor Abflug eine Online-Selbsterklärung ausfüllen und eine E-Mail-Bestätigung mit sich führen, die bei der Einreise in Indien vorgelegt werden muss.
Die Hinweise erinnern zudem daran, dass Reisende, deren Flüge aufgrund von Luftraumstörungen im Nahen Osten gestrichen wurden und deren indisches Visum bald abläuft, sich an das nächstgelegene Foreigners Regional Registration Office (FRRO) wenden sollten – ein wichtiger Hinweis für Tausende von Langzeitgeschäftsreisenden und Projektingenieuren.
Neben dem Gesundheitsformular warnt das FCDO weiterhin vor Reisen in einem Umkreis von 10 km entlang der indisch-pakistanischen Grenze sowie in die Regionen Jammu & Kashmir und Manipur aufgrund sporadischer Gewalt. Versicherer könnten Reisen in diese Gebiete als nicht versicherbar einstufen, weshalb eine Überprüfung der Policen unerlässlich ist.
Für Firmenreisestellen ist die wichtigste operative Erkenntnis der neue Ablauf: Britische und EU-Bürger, die an das indische e-Visum gewöhnt sind, müssen nun sowohl den Visumantrag als auch das Air Suvidha-Formular ausfüllen und den Barcode anschließend im Advance Passenger Information (API)-Portal ihrer Fluggesellschaft hochladen. Das Versäumnis führte laut Branchenquellen bereits zu verweigertem Boarding am Flughafen Heathrow.
Obwohl die Hinweise speziell für das Vereinigte Königreich gelten, übernehmen die meisten europäischen Fluggesellschaften diese Anforderungen, was darauf hindeutet, dass das Air Suvidha 2.0-Portal schnell zu einem globalen Vorabgenehmigungstool für Einreisen nach Indien wird.
Die Hinweise erinnern zudem daran, dass Reisende, deren Flüge aufgrund von Luftraumstörungen im Nahen Osten gestrichen wurden und deren indisches Visum bald abläuft, sich an das nächstgelegene Foreigners Regional Registration Office (FRRO) wenden sollten – ein wichtiger Hinweis für Tausende von Langzeitgeschäftsreisenden und Projektingenieuren.
Neben dem Gesundheitsformular warnt das FCDO weiterhin vor Reisen in einem Umkreis von 10 km entlang der indisch-pakistanischen Grenze sowie in die Regionen Jammu & Kashmir und Manipur aufgrund sporadischer Gewalt. Versicherer könnten Reisen in diese Gebiete als nicht versicherbar einstufen, weshalb eine Überprüfung der Policen unerlässlich ist.
Für Firmenreisestellen ist die wichtigste operative Erkenntnis der neue Ablauf: Britische und EU-Bürger, die an das indische e-Visum gewöhnt sind, müssen nun sowohl den Visumantrag als auch das Air Suvidha-Formular ausfüllen und den Barcode anschließend im Advance Passenger Information (API)-Portal ihrer Fluggesellschaft hochladen. Das Versäumnis führte laut Branchenquellen bereits zu verweigertem Boarding am Flughafen Heathrow.
Obwohl die Hinweise speziell für das Vereinigte Königreich gelten, übernehmen die meisten europäischen Fluggesellschaften diese Anforderungen, was darauf hindeutet, dass das Air Suvidha 2.0-Portal schnell zu einem globalen Vorabgenehmigungstool für Einreisen nach Indien wird.
Quelle: UK GOV FCDO
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