
Ab Mitternacht am 20. Juli hat Polen sein außergewöhnliches Verbot zur Einreichung von Asylanträgen an den Grenzposten entlang der 418 Kilometer langen Grenze zu Belarus erneuert. Die Verordnung des Ministerrats (Gesetzblatt 2026, Nr. 945) verlängert eine Maßnahme, die erstmals im März 2025 eingeführt wurde, nun um weitere 60 Tage bis zum 18. September 2026. Ausgenommen sind nur unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Personen mit dringendem medizinischem Bedarf, nachweislich gefährdete Personen in Belarus sowie belarussische Staatsangehörige. Die Regierung begründet die Einschränkung mit der Notwendigkeit, der von Minsk orchestrierten „staatlich gesteuerten irregulären Migrationsroute“ in die EU entgegenzuwirken. Innenministerin Agnieszka Nowak erklärte gegenüber Journalisten, dass die Grenzfestnahmen im vergangenen 60-Tage-Zeitraum um 82 % zurückgegangen seien. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Politik als faktisches Zurückweisungsregime, das gegen EU-Asylrecht verstoße, doch Warschau verweist auf Artikel 347a des Ausländergesetzes von 2013, der eine vorübergehende Aussetzung von Anträgen bei „Gefahr für die Staatssicherheit oder öffentliche Ordnung“ erlaubt. Für Arbeitgeber bedeutet die Verlängerung Hürden für in Belarus ansässige Mitarbeitende, die geplant hatten, an der Landgrenze Schutz zu beantragen, bevor sie ihre Arbeit in Polen aufnehmen. Mobilitätsmanager sollten betroffene Beschäftigte dazu anhalten, stattdessen bei polnischen Konsulaten im Ausland Asyl zu beantragen oder humanitäre Visa im Rahmen des Polen-Belarus-Erleichterungsprogramms zu nutzen. Logistikunternehmen sollten mit einem möglichen Anstieg irregulärer Grenzübertrittsversuche in Frachtfahrzeugen rechnen, was strengere Lkw-Kontrollen und längere Wartezeiten an den Grenzübergängen Kuźnica und Koroszczyn nach sich ziehen könnte. Die Verlängerung wirkt sich auch auf das neue elektronische Aufenthaltstitel-Portal (MOS) aus, das von Antragstellern im Land eine rechtliche Aufenthaltsgrundlage verlangt. Berater weisen darauf hin, dass abgewiesene Personen an der Grenze ihren Status nicht online legalisieren können und den Prozess außerhalb der EU neu starten müssen. Unternehmen mit Just-in-Time-Projekten und belarussischen Auftragnehmern sollten daher ihre Zeitpläne überdenken und Remote-Arbeitsoptionen prüfen. Auf EU-Ebene beobachtet Brüssel die Entwicklung genau: Das im Juni veröffentlichte Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission hält Polen weiterhin unter „Vorverfahren“, verzichtet aber vorerst auf formelle Schritte – abhängig von der heutigen Entscheidung. Sollte das Verbot bis in den Herbst hinein bestehen bleiben, rechnen Rechtsexperten mit verstärktem Druck von Kommission und Gerichtshof, was für Firmen, die Grenzübertritte außerhalb der Ausnahmeregelungen ermöglichen, erhebliche Compliance-Risiken birgt.
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