
Die irische Zollbehörde hat am 15. September 2026 um 00:01 Uhr Version 2 des automatisierten Importsystems (AIS V2) aktiviert und damit das größte Zolltechnologie-Upgrade des Landes seit dem Brexit abgeschlossen. AIS V2 bringt die irischen Datenanforderungen in Einklang mit dem überarbeiteten Anhang B des EU-Unionzollkodex und führt ein komplett neues Nachrichtenformat sowie ein neues Datenschema ein. Händler reichen nun einen erweiterten Datensatz ein, der Sicherheits- und Schutzaspekte, Bewertung und Ursprung in einer einzigen elektronischen Erklärung abdeckt und damit mehrere vorherige Voranmeldungen ersetzt.
Der Startschuss erfolgt nach einer 18-monatigen Übergangsphase, die mit der Einführung der CCI-Phasen 1 und 2 im Dezember letzten Jahres begann. Die Zollbehörde hat die Frist für Softwareanbieter und Frachtführer bis zum 15. Dezember 2026 verlängert, um der Komplexität des Umstiegs Rechnung zu tragen. Unternehmen, die nach diesem Datum weiterhin AIS V1-Nachrichten senden, müssen mit der Ablehnung ihrer Erklärungen rechnen.
Für Supply-Chain-Manager hat das Upgrade sofortige operative Auswirkungen. Zollagenten müssen sicherstellen, dass ihre Software AIS V2-zertifiziert ist und das Personal mit den neuen Datenelementen vertraut ist, insbesondere mit den verpflichtenden HS-Code-Attributen wie Präferenz-, Kontingent- und Sonderverfahrenscodes. Das Nichtausfüllen dieser zusätzlichen Felder kann Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Lagerkosten im Hafen Dublin und bei Expresspaketdepots verursachen.
Das System ist zudem auf kommende EU-Reformen vorbereitet: Ab dem 1. Juli 2027 entfällt die zollfreie Freigrenze von 150 € für geringwertige Sendungen, und ab dem 1. November 2027 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr eingeführt. Die Zollbehörde betont, dass künftige Änderungen über AIS V2 ohne weitere Migrationen eingespielt werden, was Unternehmen eine stabilere technologische Planung ermöglicht.
Große multinationale Unternehmen mit irischen Vertriebszentren – insbesondere aus den Bereichen Medizintechnik, Technikhardware und E-Commerce – raten ihren Lieferanten, Handelsrechnungen und Stammdaten zu aktualisieren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Kleinere Importeure werden dringend aufgefordert, sofort mit ihren Zollagenten Kontakt aufzunehmen; die verlängerte Übergangsfrist sei großzügig, aber „absolut die letzte“.
Der Startschuss erfolgt nach einer 18-monatigen Übergangsphase, die mit der Einführung der CCI-Phasen 1 und 2 im Dezember letzten Jahres begann. Die Zollbehörde hat die Frist für Softwareanbieter und Frachtführer bis zum 15. Dezember 2026 verlängert, um der Komplexität des Umstiegs Rechnung zu tragen. Unternehmen, die nach diesem Datum weiterhin AIS V1-Nachrichten senden, müssen mit der Ablehnung ihrer Erklärungen rechnen.
Für Supply-Chain-Manager hat das Upgrade sofortige operative Auswirkungen. Zollagenten müssen sicherstellen, dass ihre Software AIS V2-zertifiziert ist und das Personal mit den neuen Datenelementen vertraut ist, insbesondere mit den verpflichtenden HS-Code-Attributen wie Präferenz-, Kontingent- und Sonderverfahrenscodes. Das Nichtausfüllen dieser zusätzlichen Felder kann Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Lagerkosten im Hafen Dublin und bei Expresspaketdepots verursachen.
Das System ist zudem auf kommende EU-Reformen vorbereitet: Ab dem 1. Juli 2027 entfällt die zollfreie Freigrenze von 150 € für geringwertige Sendungen, und ab dem 1. November 2027 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr eingeführt. Die Zollbehörde betont, dass künftige Änderungen über AIS V2 ohne weitere Migrationen eingespielt werden, was Unternehmen eine stabilere technologische Planung ermöglicht.
Große multinationale Unternehmen mit irischen Vertriebszentren – insbesondere aus den Bereichen Medizintechnik, Technikhardware und E-Commerce – raten ihren Lieferanten, Handelsrechnungen und Stammdaten zu aktualisieren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Kleinere Importeure werden dringend aufgefordert, sofort mit ihren Zollagenten Kontakt aufzunehmen; die verlängerte Übergangsfrist sei großzügig, aber „absolut die letzte“.
Quelle: Irish Revenue Commissioners
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