
Der Ausführende Erklärungserlass SRRF02 Nr. 5 vom 7. Oktober, veröffentlicht am 9. Oktober im DOU, erteilt der Top Internacional Ltda die Genehmigung, eine „loja franca“ – das zollfreie Grenzhandelsregime Brasiliens – in Guajará-Mirim, Rondônia, gegenüber von Guayaramerín (Bolivien) zu betreiben. Im Rahmen dieses Programms können brasilianische und ausländische Reisende beim Verlassen der Zollkontrollzone Waren im Wert von bis zu 500 US-Dollar pro Monat steuerfrei erwerben. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Videoüberwachung mit Verbindung zur Receita Federal zu installieren, elektronische Inventarsiegel zu verwenden und Verkaufsdaten in die SISFRONTEIRA-Plattform der Behörde zu integrieren. Die neue Filiale soll einen Teil des jährlich rund 18 Millionen US-Dollar umfassenden informellen Handels erfassen, der derzeit per Fähre über den Mamoré-Fluss abgewickelt wird. Für Unternehmen, die Mitarbeiter in den Bergbau- und Energieprojekten von Porto Velho betreuen, bietet der Laden eine regulierte Alternative zu Einkäufen auf der anderen Flussseite und dürfte Compliance-Risiken im Zusammenhang mit Importerklärungen verringern. Lokale Tourismusverbände erwarten, dass der zollfreie Status Wochenendkäufer aus dem bolivianischen Departement Beni anzieht und so die Hotelbelegung sowie die Fährumsätze steigert. Bolivianische Zollbehörden haben jedoch strengere Kontrollen bei der Rückkehr angekündigt und erinnern Reisende daran, dass ihre persönliche Freibetragsgrenze bei 300 US-Dollar liegt. Die Receita Federal wird die Konzession jährlich überprüfen und kann sie aussetzen, wenn Verkaufsdaten von den deklarierten Beständen abweichen oder Geldwäschevorschriften verletzt werden.
Quelle: Portal ComexBR