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China verlängert visumfreies Einreiseprogramm bis Ende 2026 und nimmt Schweden auf

Nov. 4, 2025
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China verlängert visumfreies Einreiseprogramm bis Ende 2026 und nimmt Schweden auf
Das chinesische Außenministerium bestätigte am 3. November, dass das einseitige visafreie Einreiseprogramm des Landes – ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 befristet – nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird. Die Verlängerung umfasst 45 Länder aus Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum, Südamerika und dem Golfgebiet. Erstmals wird ab dem 10. November auch Schweden in die Liste aufgenommen. Inhaber regulärer Reisepässe aus den berechtigten Ländern können weiterhin bis zu 30 Tage ohne vorherige Visumsbeantragung zu Geschäftsreisen, Tourismus, Familienbesuchen oder Transit nach China einreisen.

Diese Entscheidung unterstreicht Pekings Entschlossenheit, die Zahl der Einreisen wieder zu steigern, die trotz einer starken Erholung des Inlandstourismus noch unter dem Vorkrisenniveau liegt. Die Abschaffung der auslaufenden „Sunset“-Klausel verschafft Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Managern für Unternehmensmobilität eine Planungssicherheit von über zwölf Monaten, was die Wiederaufnahme oder Ausweitung von China-Flugkapazitäten und Einsatzrotationen erleichtert.

China verlängert visumfreies Einreiseprogramm bis Ende 2026 und nimmt Schweden auf


Für multinationale Unternehmen bedeutet dies eine Verringerung administrativer Hürden. Kurzfristige Entsendungen, regionale Vertriebsmitarbeiter und technische Spezialisten können weiterhin auf visafreie Einreisen zwischen China und Europa, Australien, Japan oder Südkorea setzen. Die Aufnahme Schwedens – Heimat zahlreicher Hightech-Produktionsunternehmen – bringt zusätzliche Erleichterungen für Supply-Chain-Ingenieure und F&E-Teams, die zwischen skandinavischen und chinesischen Produktionsstandorten pendeln.

Die Regelung schließt weiterhin die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich aus, doch die fortgesetzte Lockerung könnte den Druck auf diese Regierungen erhöhen, Gegenseitigkeitsvereinbarungen auszuhandeln. Reiseverantwortliche sollten beachten, dass die 30-Tage-Frist vor Ort nicht verlängert werden kann und für berufliche Tätigkeiten weiterhin das entsprechende Z-Visum sowie eine Arbeitserlaubnis erforderlich sind.
Quelle: Reuters

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