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Bern stellt 20 Millionen CHF bereit und entsendet Experten nach Gaza – Neue Reise- und Sicherheitsvorgaben für Schweizer Mitarbeiter

Nov. 6, 2025
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Bern stellt 20 Millionen CHF bereit und entsendet Experten nach Gaza – Neue Reise- und Sicherheitsvorgaben für Schweizer Mitarbeiter
In der Sitzung vom 5. November 2025 informierte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Bundesrat, dass die Schweiz mit 20 Millionen CHF beiträgt und Fachteams in internationalem humanitärem Recht, Minenräumung und Logistik entsendet, um den von den USA vermittelten Friedensplan für Gaza zu unterstützen. Diese Ankündigung hat unmittelbare Auswirkungen auf Mobilität und Fürsorgepflicht für NGOs, Auftragnehmer und Medienorganisationen, die Personal nach Israel oder in die palästinensischen Gebiete entsenden.

Der Einsatz wird über das Rapid-Response-Team der Schweizer Humanitären Hilfe koordiniert, das bereits 40 Fachkräfte identifiziert hat, die innerhalb von 72 Stunden einsatzbereit sind. Das EDA betonte, dass die Einsätze in Abstimmung mit dem UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) erfolgen und bestehenden Sicherheitsprotokollen folgen. Arbeitgeber werden daher aufgefordert, Reise-Risikoanalysen zu aktualisieren, Versicherungsschutz für Kriegsgebiete zu bestätigen und Mitarbeitende in der staatlichen „Travel Admin“-App zu registrieren.

Bern stellt 20 Millionen CHF bereit und entsendet Experten nach Gaza – Neue Reise- und Sicherheitsvorgaben für Schweizer Mitarbeiter


Schweizer Unternehmen mit Aktivitäten in der Region begrüßten die klarere politische Signalgebung. Ein Pharmaunternehmen mit klinischen Studien in Tel Aviv erklärte, die verstärkte humanitäre Präsenz „sollte zu verlässlicheren Zugangskorridoren für Fracht und Personal führen“. Dennoch stufen Sicherheitsexperten Gaza und Teile Süd-Israels weiterhin als „Level 4 – Reise überdenken“ ein, was bedeutet, dass Geschäftsreisende eine Genehmigung der Geschäftsleitung und eine Schulung für feindliche Umgebungen benötigen.

Aus Compliance-Sicht bekräftigte das EDA, dass die Exportkontrollbewilligungen für Dual-Use-Güter für Gaza weiterhin ausgesetzt sind. Unternehmen, die technische Experten entsenden, müssen sicherstellen, dass keine verbotenen Geräte mitgeführt werden. Einwanderungsrechtler weisen zudem darauf hin, dass israelische Grenzbeamte zunehmend detailliertere Fragen zu humanitären oder Medien-Akkreditierungen stellen; Inhaber eines Schweizer Passes wird empfohlen, Einladungsschreiben und Nachweise für die Weiterreise mitzuführen.

Führungskräfte im Bereich globale Mobilität sollten die Updates des EDA und des Schengen-Integrierten Grenzrisikoanalyse-Netzwerks (IBRAN) aufmerksam verfolgen und ihre Evakuierungspläne anpassen. Arbeitgeber, die Mitarbeitende im Rahmen des Schweizerischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes entsenden, können Steuererleichterungen für Härtefallzulagen und Gefahrenzulagen beantragen, die in internen Richtlinien verankert sind.
Quelle: FDFA press release

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