
Das chinesische Außenministerium hat Inhabern eines Schweizer Passes zwei weitere Jahre unkomplizierten Eintritt gewährt: Die einseitige 30-tägige visafreie Einreise, die ursprünglich am 31. Dezember 2024 auslaufen sollte, wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Die Ankündigung erfolgte am 4. November 2025 im chinesischen Nationalen Tourismusbüro in Zürich und bestätigte die Verlängerung für alle ursprünglich 46 teilnehmenden Länder. Für die Schweiz, deren Bürger im Jahr 2019 rund 160.000 Reisen nach China unternahmen, beseitigt diese Entscheidung eine bedeutende administrative Hürde für Geschäftsreisende, MICE-Veranstalter und Anbieter im gehobenen Freizeitbereich, die versuchen, die Volumina nach dem pandemiebedingten Einbruch wieder aufzubauen.
Ab dem 20. November 2025 müssen Reisende zudem eine neue digitale Ankunftskarte ausfüllen, die das bisher an Flughäfen wie Beijing-Daxing, Shanghai-Pudong und Guangzhou-Baiyun verwendete Papierformular ersetzt. Schweizer Reiseverantwortliche werden empfohlen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, die aktualisierte China Immigration Mobile App vor der Abreise herunterzuladen, damit der QR-Check-in bei der Ankunft erfolgen kann und so 5 bis 10 Minuten an den Einwanderungsschaltern eingespart werden.
Die Verlängerung sichert einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Schweizer Exporteure, die häufig Ingenieure und Vertriebsmitarbeiter zu den Produktionszentren im Greater Bay Area und im Yangtze-Delta entsenden. Multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Region Zürich und Basel berichten, dass die Visafreiheit die durchschnittliche Vorlaufzeit für Einsätze um zehn Tage verkürzt, die direkten Compliance-Kosten pro Reise um 120 CHF senkt und die kurzfristige Problemlösung erleichtert, wenn Techniker schnell eingeflogen werden müssen.
Reiseversicherer weisen darauf hin, dass der visafreie Aufenthalt auf 30 Tage pro Einreise begrenzt ist und nicht in eine Arbeitserlaubnis vor Ort umgewandelt werden kann. Reisende, die länger bleiben wollen – etwa zur Installation von Investitionsgütern – benötigen weiterhin im Voraus ein Z- oder M-Visum. Personalabteilungen sollten daher Einsatzschreiben und Flugtermine strikt an die 30-Tage-Grenze anpassen, um Überziehungsstrafen zu vermeiden, die die zukünftigen Einreiserechte der Mitarbeitenden gefährden könnten.
Die Ankündigung erfolgte am 4. November 2025 im chinesischen Nationalen Tourismusbüro in Zürich und bestätigte die Verlängerung für alle ursprünglich 46 teilnehmenden Länder. Für die Schweiz, deren Bürger im Jahr 2019 rund 160.000 Reisen nach China unternahmen, beseitigt diese Entscheidung eine bedeutende administrative Hürde für Geschäftsreisende, MICE-Veranstalter und Anbieter im gehobenen Freizeitbereich, die versuchen, die Volumina nach dem pandemiebedingten Einbruch wieder aufzubauen.
Ab dem 20. November 2025 müssen Reisende zudem eine neue digitale Ankunftskarte ausfüllen, die das bisher an Flughäfen wie Beijing-Daxing, Shanghai-Pudong und Guangzhou-Baiyun verwendete Papierformular ersetzt. Schweizer Reiseverantwortliche werden empfohlen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, die aktualisierte China Immigration Mobile App vor der Abreise herunterzuladen, damit der QR-Check-in bei der Ankunft erfolgen kann und so 5 bis 10 Minuten an den Einwanderungsschaltern eingespart werden.
Die Verlängerung sichert einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Schweizer Exporteure, die häufig Ingenieure und Vertriebsmitarbeiter zu den Produktionszentren im Greater Bay Area und im Yangtze-Delta entsenden. Multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Region Zürich und Basel berichten, dass die Visafreiheit die durchschnittliche Vorlaufzeit für Einsätze um zehn Tage verkürzt, die direkten Compliance-Kosten pro Reise um 120 CHF senkt und die kurzfristige Problemlösung erleichtert, wenn Techniker schnell eingeflogen werden müssen.
Reiseversicherer weisen darauf hin, dass der visafreie Aufenthalt auf 30 Tage pro Einreise begrenzt ist und nicht in eine Arbeitserlaubnis vor Ort umgewandelt werden kann. Reisende, die länger bleiben wollen – etwa zur Installation von Investitionsgütern – benötigen weiterhin im Voraus ein Z- oder M-Visum. Personalabteilungen sollten daher Einsatzschreiben und Flugtermine strikt an die 30-Tage-Grenze anpassen, um Überziehungsstrafen zu vermeiden, die die zukünftigen Einreiserechte der Mitarbeitenden gefährden könnten.
Quelle: Travelnews / touristik-aktuell