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Indien öffnet ab 15. November wieder 30-tägige Touristenvisa mit einmaliger Einreise

Nov. 6, 2025
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Indien öffnet ab 15. November wieder 30-tägige Touristenvisa mit einmaliger Einreise
Die indische Regierung hat angekündigt, ab dem 15. November 2025 wieder kurzfristige, einmalige Touristenvisa auszustellen – die erste bedeutende Lockerung der Einreisebeschränkungen seit dem Ende des COVID-19-Notstands.

Laut einer offiziellen Mitteilung, die an Auslandsvertretungen verschickt und am 5. November von Indo-Canadian Voice veröffentlicht wurde, können Ausländer ab dem 10. November bei ausgelagerten Visa-Bearbeitungszentren wie BLS International Anträge stellen. Das Visum ist 30 Tage gültig und muss innerhalb von 120 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Die Einreise ist per Luft- oder Seeverkehr erlaubt, jedoch nicht über Landgrenzen.

Indien öffnet ab 15. November wieder 30-tägige Touristenvisa mit einmaliger Einreise


Langfristige E-Touristenvisa (für ein, drei und fünf Jahre) bleiben weiterhin ausgesetzt, und die E-Visa-Regelung für kanadische Staatsbürger ist ebenfalls noch ausgesetzt. Behörden erklärten, die Wiedereröffnung sei begrenzt und „gratis“ (ohne Konsulargebühr), um Gruppen- und Individualtourismus rechtzeitig zur Wintersaison anzukurbeln, während Indien ein neues risikobasiertes Gesundheits-Screening-System finalisiert.

Branchenverbände wie die Federation of Hotel & Restaurant Associations of India (FHRAI) begrüßten die Entscheidung und prognostizieren bis März 2026 rund 150.000 zusätzliche Freizeitbesucher. Reisebüros warnten jedoch, dass Bearbeitungsrückstände und die weiterhin bestehenden Landgrenzen-Beschränkungen die Nachfrage aus Nachbarländern dämpfen könnten.

Praktische Hinweise: (1) Reisende müssen neue Visaanträge stellen, auch wenn sie ein ungenutztes langfristiges E-Visum besitzen; (2) Nachweise über Weiterreise und eine Reiseversicherung mit COVID-19-Behandlungsschutz werden weiterhin empfohlen; (3) Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagiere mit ausgesetzten E-Visa-Kategorien die Beförderung zu verweigern.
Quelle: Indo-Canadian Voice

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