
In einem wegweisenden Urteil vom 5. November 2025 entschied das Delhi High Court, dass jeder ausländische Arbeitnehmer, der für einen in Indien registrierten Arbeitgeber tätig ist, ab dem ersten Arbeitstag in die Employees’ Provident Fund Organisation (EPFO) aufgenommen werden und Sozialversicherungsbeiträge leisten muss.
Das Richtergremium unter Vorsitz von Chief Justice Devendra K. Upadhyaya und Justice Tushar Rao Gedela wies die Klagen mehrerer multinationaler Unternehmen (darunter SpiceJet und LG Electronics India) zurück, die argumentiert hatten, dass internationale Mitarbeiter aufgrund der meist kurzfristigen Auslandseinsätze von der Beitragspflicht ausgenommen sein sollten. Das Gericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des EPF-Gesetzes von 2008 und 2010 für „internationale Arbeitnehmer“ und stellte klar, dass Indiens Sozialversicherungsgesetze keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Arbeitnehmern zulassen.
Praktisch bedeutet das Urteil, dass indische Unternehmen – egal ob Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzen – verpflichtet sind, monatlich 12 Prozent des „anspruchsberechtigten Gehalts“ eines Expatriates einzubehalten und zusätzlich 12 Prozent als Arbeitgeberbeitrag auf das PF-Konto des Mitarbeiters einzuzahlen. Internationale Arbeitnehmer können ihre Guthaben nur bei Erreichen des Rentenalters von 58 Jahren, bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit oder bei endgültiger Ausreise aus Indien, sofern ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SSA) besteht, abheben.
Rechtsberater warnen, dass die Entscheidung die Kosten für Auslandseinsätze um 20 bis 25 Prozent erhöhen könnte, insbesondere für Unternehmen ohne SSAs (beispielsweise mit den USA oder Großbritannien), da der Arbeitgeberbeitrag im Heimatland nicht angerechnet wird. Unternehmen prüfen derzeit ihre globalen Mobilitätsbudgets, Entsendungsverträge und Steuerangleichungsregelungen.
Multinationale Unternehmen mit kurzfristigen Projekten – etwa in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Luftfahrt, Infrastruktur und Energie – stehen vor der größten Herausforderung bei der Einhaltung der Vorschriften. Viele dürften Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen, doch Experten warnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen durch EPFO-Außenstellen sofort beginnen könnten. Arbeitgeber werden daher dringend geraten, (1) zu prüfen, ob alle ausländischen Mitarbeiter registriert sind, (2) rückwirkende Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre zu berechnen und (3) Entsendeschreiben entsprechend anzupassen, um die obligatorischen PF-Abzüge zu berücksichtigen.
Das Richtergremium unter Vorsitz von Chief Justice Devendra K. Upadhyaya und Justice Tushar Rao Gedela wies die Klagen mehrerer multinationaler Unternehmen (darunter SpiceJet und LG Electronics India) zurück, die argumentiert hatten, dass internationale Mitarbeiter aufgrund der meist kurzfristigen Auslandseinsätze von der Beitragspflicht ausgenommen sein sollten. Das Gericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des EPF-Gesetzes von 2008 und 2010 für „internationale Arbeitnehmer“ und stellte klar, dass Indiens Sozialversicherungsgesetze keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Arbeitnehmern zulassen.
Praktisch bedeutet das Urteil, dass indische Unternehmen – egal ob Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzen – verpflichtet sind, monatlich 12 Prozent des „anspruchsberechtigten Gehalts“ eines Expatriates einzubehalten und zusätzlich 12 Prozent als Arbeitgeberbeitrag auf das PF-Konto des Mitarbeiters einzuzahlen. Internationale Arbeitnehmer können ihre Guthaben nur bei Erreichen des Rentenalters von 58 Jahren, bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit oder bei endgültiger Ausreise aus Indien, sofern ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SSA) besteht, abheben.
Rechtsberater warnen, dass die Entscheidung die Kosten für Auslandseinsätze um 20 bis 25 Prozent erhöhen könnte, insbesondere für Unternehmen ohne SSAs (beispielsweise mit den USA oder Großbritannien), da der Arbeitgeberbeitrag im Heimatland nicht angerechnet wird. Unternehmen prüfen derzeit ihre globalen Mobilitätsbudgets, Entsendungsverträge und Steuerangleichungsregelungen.
Multinationale Unternehmen mit kurzfristigen Projekten – etwa in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Luftfahrt, Infrastruktur und Energie – stehen vor der größten Herausforderung bei der Einhaltung der Vorschriften. Viele dürften Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen, doch Experten warnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen durch EPFO-Außenstellen sofort beginnen könnten. Arbeitgeber werden daher dringend geraten, (1) zu prüfen, ob alle ausländischen Mitarbeiter registriert sind, (2) rückwirkende Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre zu berechnen und (3) Entsendeschreiben entsprechend anzupassen, um die obligatorischen PF-Abzüge zu berücksichtigen.
Quelle: The Times of India
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Indien.Mehr von Indien
Alle anzeigen
OECD-Bericht: 225.000 Inder erwarben 2023 die Staatsbürgerschaft von Mitgliedsländern – neuer Rekord
Der Feiertag am Mittwoch, den 5. November, könnte Zahlungen für Umzüge und die Einreichung von Compliance-Dokumenten verzögern