
Indiens Innenministerium (MHA) reagierte am 2. November schnell, um einen diplomatischen Zwischenfall zu entschärfen, nachdem in sozialen Medien behauptet wurde, indische Einwanderungsbeamte am Indira-Gandhi-Flughafen in Delhi hätten eine nepalesische Reisende, Shambhavi Adhikari, auf dem Weg nach Berlin diskriminiert.
In einer ungewöhnlich ausführlichen Pressemitteilung erklärte das MHA, dass Adhikari aus Kathmandu mit Air India ankam und sich lediglich auf dem Transit in Delhi befand. Am Gate verweigerte das Personal von Qatar Airways ihr das Boarding, da die Restgültigkeit ihres deutschen Visums als unzureichend für die Schengen-Einreisebestimmungen eingestuft wurde. Nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sind die Fluggesellschaften – nicht die Grenzbehörden – für Passagiere mit unzureichenden Reisedokumenten verantwortlich; daher flog Qatar Adhikari zurück nach Kathmandu.
Das Ministerium betonte, dass internationale Transitpassagiere die indische Einwanderung nicht passieren und die Beamten „absolut keine Rolle“ spielten. Die Erklärung fügte hinzu, dass Adhikari später über eine alternative Route nach Deutschland reiste und unterstrich, dass es sich um eine routinemäßige Entscheidung der Fluggesellschaft handelte und nicht um eine staatliche Diskriminierung.
Die Klarstellung wurde von der nepalesischen Botschaft in Neu-Delhi schnell begrüßt und trägt dazu bei, Spannungen zu vermeiden – gerade in einer Zeit, in der Indien die grenzüberschreitende Bahnverbindung beschleunigen und das lange ausstehende Stromhandelsabkommen mit Kathmandu abschließen möchte. Für Manager globaler Mobilität ist der Vorfall eine Erinnerung daran, dass Fluggesellschaften das Boarding verweigern können und tun, wenn die Visagültigkeit knapp bemessen ist. Mitarbeiter, die über Indien reisen, sollten mindestens drei Monate Restgültigkeit auf ihren Weiterreisevisa mitführen und zusätzliche Zeit für mögliche Umleitungen einplanen.
Im weiteren Sinne zeigt der Vorfall Indiens Bemühen, eine reisefreundliche Haltung zu vermitteln, während gleichzeitig die Einwanderungskontrollen an anderer Stelle verschärft werden (beispielsweise die Einführung obligatorischer elektronischer Ankunftskarten im Oktober). Multinationale Unternehmen, die Personal über indische Drehkreuze bewegen, sollten Fluggesellschaftsrichtlinien ebenso genau beobachten wie staatliche Vorschriften, um kostspielige Störungen zu vermeiden.
In einer ungewöhnlich ausführlichen Pressemitteilung erklärte das MHA, dass Adhikari aus Kathmandu mit Air India ankam und sich lediglich auf dem Transit in Delhi befand. Am Gate verweigerte das Personal von Qatar Airways ihr das Boarding, da die Restgültigkeit ihres deutschen Visums als unzureichend für die Schengen-Einreisebestimmungen eingestuft wurde. Nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sind die Fluggesellschaften – nicht die Grenzbehörden – für Passagiere mit unzureichenden Reisedokumenten verantwortlich; daher flog Qatar Adhikari zurück nach Kathmandu.
Das Ministerium betonte, dass internationale Transitpassagiere die indische Einwanderung nicht passieren und die Beamten „absolut keine Rolle“ spielten. Die Erklärung fügte hinzu, dass Adhikari später über eine alternative Route nach Deutschland reiste und unterstrich, dass es sich um eine routinemäßige Entscheidung der Fluggesellschaft handelte und nicht um eine staatliche Diskriminierung.
Die Klarstellung wurde von der nepalesischen Botschaft in Neu-Delhi schnell begrüßt und trägt dazu bei, Spannungen zu vermeiden – gerade in einer Zeit, in der Indien die grenzüberschreitende Bahnverbindung beschleunigen und das lange ausstehende Stromhandelsabkommen mit Kathmandu abschließen möchte. Für Manager globaler Mobilität ist der Vorfall eine Erinnerung daran, dass Fluggesellschaften das Boarding verweigern können und tun, wenn die Visagültigkeit knapp bemessen ist. Mitarbeiter, die über Indien reisen, sollten mindestens drei Monate Restgültigkeit auf ihren Weiterreisevisa mitführen und zusätzliche Zeit für mögliche Umleitungen einplanen.
Im weiteren Sinne zeigt der Vorfall Indiens Bemühen, eine reisefreundliche Haltung zu vermitteln, während gleichzeitig die Einwanderungskontrollen an anderer Stelle verschärft werden (beispielsweise die Einführung obligatorischer elektronischer Ankunftskarten im Oktober). Multinationale Unternehmen, die Personal über indische Drehkreuze bewegen, sollten Fluggesellschaftsrichtlinien ebenso genau beobachten wie staatliche Vorschriften, um kostspielige Störungen zu vermeiden.
Quelle: Lokmat Times (ANI syndication)
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