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Bern stellt 6 Millionen CHF für den Katastrophenhilfefonds der IFRC bereit und erleichtert die Mobilität von Hilfsarbeitern

Nov. 8, 2025
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Bern stellt 6 Millionen CHF für den Katastrophenhilfefonds der IFRC bereit und erleichtert die Mobilität von Hilfsarbeitern
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigte am 7. November 2025, dass die Schweiz im Zeitraum 2025–26 mit 6 Millionen CHF den Katastrophenhilfe-Notfallfonds (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften mit Sitz in Genf unterstützt. Der Fonds ermöglicht eine schnelle Finanzierung – oft innerhalb von 24 Stunden – für lokale Rotkreuz-Gesellschaften, die weltweit auf Überschwemmungen, Erdbeben und Krankheitsausbrüche reagieren.

Obwohl es sich in erster Linie um eine humanitäre Maßnahme handelt, hat das Engagement auch bedeutende Auswirkungen auf die globale Mobilität. Der DREF finanziert vorausschauende Einsätze, die beschleunigte Visa- und Zollabfertigungen für Einsatzkräfte und medizinische Ausrüstung erfordern. Die Unterstützung der Schweiz stärkt ihre diplomatischen Verhandlungsmöglichkeiten bei humanitären Zugangs- und Reiseerleichterungsabkommen mit Partnerstaaten, von denen viele Schweizer Unternehmensentsandte beherbergen.

Bern stellt 6 Millionen CHF für den Katastrophenhilfefonds der IFRC bereit und erleichtert die Mobilität von Hilfsarbeitern


Fachleute im Hilfssektor weisen darauf hin, dass Inhaber eines Schweizer Passes bereits über breite visafreie Zugangsrechte verfügen, Logistiker jedoch häufig mit der Einfuhr medizinischer Ausrüstung und Satellitentechnik kämpfen. Durch die Finanzierung des vorausschauenden Handlungsfensters des DREF trägt Bern dazu bei, dass Zollbefreiungsklauseln in IFRC-Statusabkommen tatsächlich zur Anwendung kommen.

Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeitende in humanitäre Projekte oder Corporate-Social-Responsibility-Missionen entsenden, kann die erweiterte DREF-Kapazität schnellere Einsätze vor Ort und geringere Versicherungskosten bedeuten. Mobilitätsverantwortliche sollten jedoch länderspezifische Ausnahmen im Blick behalten, da einige Regierungen weiterhin Arbeitserlaubnisse selbst für kurzfristige humanitäre Einsätze verlangen.
Quelle: FDFA / DETEC press release

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