
Am 7. November 2025 gab das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bekannt, dass die Schweizer Sanktionsdatenbank (SESAM) mit den neuesten Ergänzungen des UN-Sicherheitsrats zum ISIL/Da’esh- und Al-Qaida-Sanktionsregime synchronisiert wurde. Da die Schweiz 2016 eine Verordnung zur automatischen Aktualisierung eingeführt hat, traten die neuen Namen und Organisationen am selben Tag national rechtskräftig in Kraft – ohne weitere Maßnahmen des Bundesrats.
Für Fachleute im Bereich globale Mobilität hat dies zwei unmittelbare Folgen: Erstens muss das Screening von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern auf Finanzsanktionen die aktualisierte SESAM-Liste berücksichtigen, um eine unbeabsichtigte Unterstützung gelisteter Personen zu vermeiden. Zweitens ist jede auf der Liste aufgeführte Person automatisch von der Einreise oder Durchreise durch die Schweiz ausgeschlossen, und Fluggesellschaften sind verpflichtet, im Rahmen der Advance Passenger Information (API)-Kontrollen das Boarding zu verweigern.
Schweizer Banken und Mobility-Teams in Unternehmen müssen daher die Sanktionsprüfungen für Expatriates, die Schweizer Gehälter beziehen oder Schweizer Bankkonten führen, erneut durchführen. Das Versäumnis, Vermögenswerte einzufrieren oder eine Übereinstimmung zu melden, kann strafrechtliche Konsequenzen nach dem Embargogesetz nach sich ziehen.
Obwohl die aktualisierte Liste vor allem Konfliktgebiete betrifft, betonen die Schweizer Behörden, dass aufgrund globaler Reisebewegungen sanktionierte Personen versuchen könnten, Schengen-Flughäfen zu passieren. Das SECO empfiehlt Unternehmen mit Aktivitäten im Nahen Osten oder Afrika, Reiseverantwortliche zu informieren und Compliance-Software innerhalb von 24 Stunden nach jeder UN-Änderung zu aktualisieren.
Für Fachleute im Bereich globale Mobilität hat dies zwei unmittelbare Folgen: Erstens muss das Screening von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern auf Finanzsanktionen die aktualisierte SESAM-Liste berücksichtigen, um eine unbeabsichtigte Unterstützung gelisteter Personen zu vermeiden. Zweitens ist jede auf der Liste aufgeführte Person automatisch von der Einreise oder Durchreise durch die Schweiz ausgeschlossen, und Fluggesellschaften sind verpflichtet, im Rahmen der Advance Passenger Information (API)-Kontrollen das Boarding zu verweigern.
Schweizer Banken und Mobility-Teams in Unternehmen müssen daher die Sanktionsprüfungen für Expatriates, die Schweizer Gehälter beziehen oder Schweizer Bankkonten führen, erneut durchführen. Das Versäumnis, Vermögenswerte einzufrieren oder eine Übereinstimmung zu melden, kann strafrechtliche Konsequenzen nach dem Embargogesetz nach sich ziehen.
Obwohl die aktualisierte Liste vor allem Konfliktgebiete betrifft, betonen die Schweizer Behörden, dass aufgrund globaler Reisebewegungen sanktionierte Personen versuchen könnten, Schengen-Flughäfen zu passieren. Das SECO empfiehlt Unternehmen mit Aktivitäten im Nahen Osten oder Afrika, Reiseverantwortliche zu informieren und Compliance-Software innerhalb von 24 Stunden nach jeder UN-Änderung zu aktualisieren.
Quelle: SECO / DETEC communication
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