
Bei einer unangekündigten 48-Stunden-Aktion am 7. November 2025 hat das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) mehrere grosse Paketzentren im Grossraum Zürich kontrolliert. Die Beamten öffneten über 12.000 Sendungen, die bei ausländischen E-Commerce-Plattformen bestellt wurden, und stellten 1.088 Lieferungen sicher, die gegen die Schweizer Einfuhrbestimmungen verstossen. Die meisten Beschlagnahmungen betrafen verschreibungspflichtige Medikamente, die ohne die vorgeschriebene Swissmedic-Zulassung versandt wurden, gefolgt von Markenfälschungen und kleinen Waffenaccessoires.
Laut BAZG hat sich das Volumen der Direktimporte für Endverbraucher seit der Pandemie verdoppelt, was die risikobasierten Kontrollen stark belastet. In der Schweiz gilt das Prinzip „importierender Kunde = Verzoller“, das bedeutet, dass private Käufer – und nicht die Plattformen – rechtlich für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich sind. Viele Käufer sind sich nicht bewusst, dass Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Imitate von Luxusgütern als verbotene oder eingeschränkte Waren gelten.
Die Schwerpunktkontrolle ist Teil einer umfassenderen Grenzmanagementstrategie, die Datenanalysen mit stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen kombiniert. Das BAZG nutzte vorab elektronische Frachtmanifestdaten, um Sendungen mit unpassenden Zolltarifnummern oder verdächtig niedrig angegebenen Werten gezielt zu überprüfen. Die Behörde kündigt an, ähnliche Aktionen im Jahr 2026, insbesondere vor dem Weihnachtsgeschäft, zu intensivieren und fordert Arbeitgeber, die auf grenzüberschreitenden E-Commerce angewiesen sind (zum Beispiel zur Versorgung von Expat-Mitarbeitenden), auf, ihre Angestellten über die Schweizer Einfuhrbestimmungen und mögliche Bußgelder zu informieren.
Für Global-Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Persönliche Online-Einkäufe von umziehenden Mitarbeitenden können Zollstrafen und sogar strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen. Multinationale Unternehmen sollten ihre Umzugshandbücher aktualisieren, um einen Abschnitt zu den strengen Schweizer Vorschriften für Medikamente und Fälschungen aufzunehmen, und Grenzgänger daran erinnern, dass Pakete denselben Kontrollen unterliegen wie mitgeführtes Gepäck.
Laut BAZG hat sich das Volumen der Direktimporte für Endverbraucher seit der Pandemie verdoppelt, was die risikobasierten Kontrollen stark belastet. In der Schweiz gilt das Prinzip „importierender Kunde = Verzoller“, das bedeutet, dass private Käufer – und nicht die Plattformen – rechtlich für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich sind. Viele Käufer sind sich nicht bewusst, dass Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Imitate von Luxusgütern als verbotene oder eingeschränkte Waren gelten.
Die Schwerpunktkontrolle ist Teil einer umfassenderen Grenzmanagementstrategie, die Datenanalysen mit stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen kombiniert. Das BAZG nutzte vorab elektronische Frachtmanifestdaten, um Sendungen mit unpassenden Zolltarifnummern oder verdächtig niedrig angegebenen Werten gezielt zu überprüfen. Die Behörde kündigt an, ähnliche Aktionen im Jahr 2026, insbesondere vor dem Weihnachtsgeschäft, zu intensivieren und fordert Arbeitgeber, die auf grenzüberschreitenden E-Commerce angewiesen sind (zum Beispiel zur Versorgung von Expat-Mitarbeitenden), auf, ihre Angestellten über die Schweizer Einfuhrbestimmungen und mögliche Bußgelder zu informieren.
Für Global-Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Persönliche Online-Einkäufe von umziehenden Mitarbeitenden können Zollstrafen und sogar strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen. Multinationale Unternehmen sollten ihre Umzugshandbücher aktualisieren, um einen Abschnitt zu den strengen Schweizer Vorschriften für Medikamente und Fälschungen aufzunehmen, und Grenzgänger daran erinnern, dass Pakete denselben Kontrollen unterliegen wie mitgeführtes Gepäck.
Quelle: BAZG media release