
Indische Reisende erhalten endlich klare Informationen zur beliebten Visa-on-Arrival-Regelung der Vereinigten Arabischen Emirate: Abu Dhabi veröffentlichte am 9. November eine umfassende Mitteilung. Demnach können indische Staatsbürger mit gültigem und nicht abgelaufenem Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel aus den USA, Großbritannien, der EU/Schengen-Zone, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Singapur oder Südkorea bei Ankunft ein einmaliges Einreisevisum für die VAE erhalten.
Landesweit gelten nun zwei Standardgebühren: 100 AED (ca. ₹2.260) für 14 Tage und 250 AED (ca. ₹5.650) für 60 Tage. Beide Visa können einmalig um denselben Zeitraum für 250 AED verlängert werden. Überziehungsgebühren sind auf 50 AED pro Tag festgelegt. Wichtig: Reisende müssen das physische Visum oder die Aufenthaltskarte des Drittlandes vorlegen, digitale Kopien werden an den automatischen Grenzkontrollen nicht akzeptiert.
Für Firmenmobilitätsteams beseitigt die Klarstellung bisherige Inkonsistenzen zwischen Flughäfen, die Geschäftsreisen oft erschwerten. Veranstalter in Dubai erwarten einen reibungsloseren Ablauf bei Delegierten aus Indien, während Risikomanager die klare Regelung der Überziehungsstrafen begrüßen, die in Versicherungen einfließen kann. Fluggesellschaften wie IndiGo und Air India Express, die über 500 Flüge pro Woche zwischen Indien und den VAE anbieten, rechnen mit einem Anstieg spontaner Urlaubsbuchungen.
Beratungsfirmen weisen jedoch darauf hin, dass das Visum nur einmalige Einreise erlaubt. Vielflieger fordern eine Mehrfacheinreise-Option, ähnlich den Modellen für Geschäftsreisende in Singapur und Katar. VAE-Beamte erklärten, diese Möglichkeit werde im Rahmen einer umfassenden Post-Pandemie-Visareform „geprüft“.
Indische Passinhaber ohne gültigen Drittland-Aufenthaltstitel müssen weiterhin vorab ein E-Visum beantragen. Reisende sollten die Gültigkeit ihres Passes (mindestens sechs Monate) prüfen und Nachweise für Weiterreise und Hotelbuchungen mitführen, um willkürliche Einreiseverweigerungen zu vermeiden.
Landesweit gelten nun zwei Standardgebühren: 100 AED (ca. ₹2.260) für 14 Tage und 250 AED (ca. ₹5.650) für 60 Tage. Beide Visa können einmalig um denselben Zeitraum für 250 AED verlängert werden. Überziehungsgebühren sind auf 50 AED pro Tag festgelegt. Wichtig: Reisende müssen das physische Visum oder die Aufenthaltskarte des Drittlandes vorlegen, digitale Kopien werden an den automatischen Grenzkontrollen nicht akzeptiert.
Für Firmenmobilitätsteams beseitigt die Klarstellung bisherige Inkonsistenzen zwischen Flughäfen, die Geschäftsreisen oft erschwerten. Veranstalter in Dubai erwarten einen reibungsloseren Ablauf bei Delegierten aus Indien, während Risikomanager die klare Regelung der Überziehungsstrafen begrüßen, die in Versicherungen einfließen kann. Fluggesellschaften wie IndiGo und Air India Express, die über 500 Flüge pro Woche zwischen Indien und den VAE anbieten, rechnen mit einem Anstieg spontaner Urlaubsbuchungen.
Beratungsfirmen weisen jedoch darauf hin, dass das Visum nur einmalige Einreise erlaubt. Vielflieger fordern eine Mehrfacheinreise-Option, ähnlich den Modellen für Geschäftsreisende in Singapur und Katar. VAE-Beamte erklärten, diese Möglichkeit werde im Rahmen einer umfassenden Post-Pandemie-Visareform „geprüft“.
Indische Passinhaber ohne gültigen Drittland-Aufenthaltstitel müssen weiterhin vorab ein E-Visum beantragen. Reisende sollten die Gültigkeit ihres Passes (mindestens sechs Monate) prüfen und Nachweise für Weiterreise und Hotelbuchungen mitführen, um willkürliche Einreiseverweigerungen zu vermeiden.
Quelle: VisaHQ News
Wie VisaHQ helfen kann
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