
Das Einwanderungs- und Auswanderungsamt Sri Lankas bestätigte am 7. November, dass ab sofort alle Kurzzeitbesucher vor dem Boarding von Flügen nach Colombo eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) einholen müssen. Diese Klarstellung beendet die während der Pandemie geltende Praxis, bei der bestimmte Nationalitäten die Genehmigung noch am Flughafen erhalten konnten.
Besonders wichtig für Indien – die größte Besucherquelle der Insel – ist, dass die Regierung die beliebte Gebührenbefreiung bis Dezember 2025 verlängert hat. Inhaber von Pässen aus Indien, China, Japan, Indonesien, Malaysia, Thailand und Russland können weiterhin eine kostenlose ETA für touristische Zwecke beantragen. Geschäftsreisende müssen jedoch die reguläre Gebühr entrichten. Mit dieser Maßnahme soll eine strengere Grenzkontrolle mit Anreizen zur Wiederbelebung des Tourismus, der 2024 die Marke von zwei Millionen Besuchern überschritt, in Einklang gebracht werden.
Für Mobility-Teams, die Mitarbeiter zu Kundenstandorten, Offshore-IT-Zentren oder Bauprojekten in Sri Lanka entsenden, bedeutet die Änderung ein klares „Kein Boarding“ für Passagiere ohne genehmigte ETA. Fluggesellschaften werden Reisende ohne gültige ETA ablehnen. Personalabteilungen sollten ihre Checklisten vor der Reise aktualisieren und Reisende darauf hinweisen, dass die Bearbeitung zwar oft sofort erfolgt, in Spitzenzeiten jedoch bis zu 24 Stunden dauern kann.
Reisebüros begrüßten die Klarheit, warnten jedoch, dass die Gebührenbefreiung für bestimmte Nationalitäten im Haushaltsplan 2026 erneut überprüft werden könnte. Unternehmen sollten daher erwägen, Projektreisen noch im laufenden Geschäftsjahr zu planen, um von den Kosteneinsparungen zu profitieren.
Besonders wichtig für Indien – die größte Besucherquelle der Insel – ist, dass die Regierung die beliebte Gebührenbefreiung bis Dezember 2025 verlängert hat. Inhaber von Pässen aus Indien, China, Japan, Indonesien, Malaysia, Thailand und Russland können weiterhin eine kostenlose ETA für touristische Zwecke beantragen. Geschäftsreisende müssen jedoch die reguläre Gebühr entrichten. Mit dieser Maßnahme soll eine strengere Grenzkontrolle mit Anreizen zur Wiederbelebung des Tourismus, der 2024 die Marke von zwei Millionen Besuchern überschritt, in Einklang gebracht werden.
Für Mobility-Teams, die Mitarbeiter zu Kundenstandorten, Offshore-IT-Zentren oder Bauprojekten in Sri Lanka entsenden, bedeutet die Änderung ein klares „Kein Boarding“ für Passagiere ohne genehmigte ETA. Fluggesellschaften werden Reisende ohne gültige ETA ablehnen. Personalabteilungen sollten ihre Checklisten vor der Reise aktualisieren und Reisende darauf hinweisen, dass die Bearbeitung zwar oft sofort erfolgt, in Spitzenzeiten jedoch bis zu 24 Stunden dauern kann.
Reisebüros begrüßten die Klarheit, warnten jedoch, dass die Gebührenbefreiung für bestimmte Nationalitäten im Haushaltsplan 2026 erneut überprüft werden könnte. Unternehmen sollten daher erwägen, Projektreisen noch im laufenden Geschäftsjahr zu planen, um von den Kosteneinsparungen zu profitieren.
Quelle: VisaIndex
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