
Unsere kontinuierliche Überwachung von Amtsblättern, Flughafen- und Grenzkontrollmitteilungen, Parlamentsnachrichten, bedeutenden Schweizer und internationalen Medien, spezialisierten Einwanderungsbulletins, operativen Updates von Fluggesellschaften sowie Reise-Risikoinformationen hat zwischen dem 15. November 2025, 00:00 Uhr MEZ, und dem 16. November 2025, 00:00 Uhr MEZ, keine spezifischen Änderungen der Schweizer Visapolitik, des grenzüberschreitenden Geschäftsreisens, der Besteuerung von Expatriates, der Einwanderungskontingente, der Flughafen- oder Landgrenzkontrollen oder verwandter regulatorischer Vorschläge ergeben.
Die Periode war auf Bundes-, Kantons- und Schengen-Ebene bemerkenswert ruhig. Es wurden keine dringenden Mitteilungen vom Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Bundesrat, dem Zoll (BAZG), dem EuroAirport Basel–Mulhouse–Freiburg, Genève Aéroport oder der Polizei am Flughafen Zürich veröffentlicht. Weder das Amtliche Bundesblatt noch die parlamentarische Tagesordnung enthielten Punkte, die die Personenbewegung betreffen. Keine der in der Schweiz verkehrenden Fluggesellschaften gab Hinweise zu Flugplänen oder Einreisebestimmungen heraus, und auf den wichtigsten alpinen Straßen- und Schienenkorridoren, die einen Großteil des Pendlerverkehrs abwickeln, wurden keine Störungen verzeichnet.
Das Fehlen formeller Ankündigungen kann zwar als erfreuliche Stabilität für Mobility-Manager gewertet werden, bedeutet aber auch, dass heute keine neuen Compliance-Auslöser zu beachten sind. Unternehmen sollten dennoch die bereits angekündigten, kurzfristigen Meilensteine im Blick behalten: (1) Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) am Flughafen Zürich am 17. November; (2) Umsetzung des EU/Schweiz-Verbots für Mehrfacheinreisen bei Schengen-Visa für die meisten russischen Staatsangehörigen (seit 7. November in Kraft); und (3) bevorstehende kantonale Zuteilungen für das Kontingent 2026 für Drittstaatsangehörige, die noch im Laufe dieses Monats erwartet werden. Diese bereits kommunizierten Änderungen sind weiterhin geplant und erfordern eine frühzeitige Vorbereitung, auch wenn in den letzten 24 Stunden keine neuen Mitteilungen veröffentlicht wurden.
Global Mobility-Verantwortliche mit Personalbewegungen von oder nach Schweiz können daher nach den bestehenden Protokollen vorgehen. Personal- und Reisemanagement sollten jedoch die tägliche Überwachung fortsetzen, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Start des EES, der voraussichtlich zu Anlaufproblemen und Wartezeiten für Drittstaatsangehörige an Schweizer Flughäfen führen wird. Wir werden Sonderwarnungen herausgeben, falls vor dem Start noch kurzfristige Anweisungen veröffentlicht werden.
Die Periode war auf Bundes-, Kantons- und Schengen-Ebene bemerkenswert ruhig. Es wurden keine dringenden Mitteilungen vom Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Bundesrat, dem Zoll (BAZG), dem EuroAirport Basel–Mulhouse–Freiburg, Genève Aéroport oder der Polizei am Flughafen Zürich veröffentlicht. Weder das Amtliche Bundesblatt noch die parlamentarische Tagesordnung enthielten Punkte, die die Personenbewegung betreffen. Keine der in der Schweiz verkehrenden Fluggesellschaften gab Hinweise zu Flugplänen oder Einreisebestimmungen heraus, und auf den wichtigsten alpinen Straßen- und Schienenkorridoren, die einen Großteil des Pendlerverkehrs abwickeln, wurden keine Störungen verzeichnet.
Das Fehlen formeller Ankündigungen kann zwar als erfreuliche Stabilität für Mobility-Manager gewertet werden, bedeutet aber auch, dass heute keine neuen Compliance-Auslöser zu beachten sind. Unternehmen sollten dennoch die bereits angekündigten, kurzfristigen Meilensteine im Blick behalten: (1) Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) am Flughafen Zürich am 17. November; (2) Umsetzung des EU/Schweiz-Verbots für Mehrfacheinreisen bei Schengen-Visa für die meisten russischen Staatsangehörigen (seit 7. November in Kraft); und (3) bevorstehende kantonale Zuteilungen für das Kontingent 2026 für Drittstaatsangehörige, die noch im Laufe dieses Monats erwartet werden. Diese bereits kommunizierten Änderungen sind weiterhin geplant und erfordern eine frühzeitige Vorbereitung, auch wenn in den letzten 24 Stunden keine neuen Mitteilungen veröffentlicht wurden.
Global Mobility-Verantwortliche mit Personalbewegungen von oder nach Schweiz können daher nach den bestehenden Protokollen vorgehen. Personal- und Reisemanagement sollten jedoch die tägliche Überwachung fortsetzen, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Start des EES, der voraussichtlich zu Anlaufproblemen und Wartezeiten für Drittstaatsangehörige an Schweizer Flughäfen führen wird. Wir werden Sonderwarnungen herausgeben, falls vor dem Start noch kurzfristige Anweisungen veröffentlicht werden.
Wie VisaHQ helfen kann
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