
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission hat bestätigt, dass das neue digitale Ein- und Ausreisesystem (EES), dessen schrittweise Einführung am 12. Oktober 2025 begann, planmäßig bis April 2026 vollständig einsatzbereit sein wird. Ein am 2. Dezember veröffentlichter Faktenblatt erläutert, wie das biometrische System das bisherige Stempeln von Pässen bei Kurzaufenthalten von Nicht-EU-Besuchern ersetzt, indem es Gesichtsaufnahmen, Fingerabdrücke und automatisierte Warnungen bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer erfasst.
Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört und nicht an das EES gebunden ist, sind die Änderungen für irische Staatsbürger und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Irland, die häufig zum Arbeiten in den Schengen-Raum einreisen, von großer Bedeutung. Erste Rückmeldungen von Pilotflughäfen in Frankreich und Deutschland zeigen, dass die erstmalige Registrierung drei bis sieben Minuten pro Reisendem zusätzlich in Anspruch nehmen kann, spätere Grenzübertritte jedoch nur eine schnelle Überprüfung erfordern.
Fluggesellschaften haben begonnen, ihre Systeme zur Vorausmeldung von Passagierdaten zu aktualisieren, um Reisende, die vom EES betroffen sind, zu kennzeichnen. Mobilitätsmanager sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter maschinenlesbare Reisepässe besitzen, die mindestens drei Monate über die Reise hinaus gültig sind, und während der Übergangsphase mehr Zeit an den Schengen-Grenzen einplanen.
Die Kommission betont, dass der Datenschutz den Anforderungen der DSGVO entspricht und dass Reisende bald über eine mobile App ihre verbleibenden Tage im 90/180-Tage-Regelwerk einsehen können. Irische Reiseveranstalter erwarten reibungslosere Anschlussverbindungen, sobald das System etabliert ist, da Grenzbeamte keine manuellen Stempel mehr prüfen müssen.
Unternehmen sollten die Haftungsregelungen der Fluggesellschaften im Blick behalten: Ab Mitte 2026 drohen Airlines Bußgelder, wenn sie Reisende an Bord nehmen, die ihre Aufenthaltsdauer überschritten haben. Reisebuchungsplattformen integrieren daher automatisierte Aufenthaltsrechner-Tools für Geschäftskunden.
Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört und nicht an das EES gebunden ist, sind die Änderungen für irische Staatsbürger und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Irland, die häufig zum Arbeiten in den Schengen-Raum einreisen, von großer Bedeutung. Erste Rückmeldungen von Pilotflughäfen in Frankreich und Deutschland zeigen, dass die erstmalige Registrierung drei bis sieben Minuten pro Reisendem zusätzlich in Anspruch nehmen kann, spätere Grenzübertritte jedoch nur eine schnelle Überprüfung erfordern.
Fluggesellschaften haben begonnen, ihre Systeme zur Vorausmeldung von Passagierdaten zu aktualisieren, um Reisende, die vom EES betroffen sind, zu kennzeichnen. Mobilitätsmanager sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter maschinenlesbare Reisepässe besitzen, die mindestens drei Monate über die Reise hinaus gültig sind, und während der Übergangsphase mehr Zeit an den Schengen-Grenzen einplanen.
Die Kommission betont, dass der Datenschutz den Anforderungen der DSGVO entspricht und dass Reisende bald über eine mobile App ihre verbleibenden Tage im 90/180-Tage-Regelwerk einsehen können. Irische Reiseveranstalter erwarten reibungslosere Anschlussverbindungen, sobald das System etabliert ist, da Grenzbeamte keine manuellen Stempel mehr prüfen müssen.
Unternehmen sollten die Haftungsregelungen der Fluggesellschaften im Blick behalten: Ab Mitte 2026 drohen Airlines Bußgelder, wenn sie Reisende an Bord nehmen, die ihre Aufenthaltsdauer überschritten haben. Reisebuchungsplattformen integrieren daher automatisierte Aufenthaltsrechner-Tools für Geschäftskunden.
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