
Debatte über den Haushaltsentwurf 2026 im französischen Senat bringt wichtige Änderung hervor: Senatorin Guylène Pantel legte am 3. Dezember den Änderungsantrag 1415 vor, der 3 Millionen Euro vom Bereich „Einwanderung & Asyl“ in das Programm „Integration und Zugang zur französischen Staatsbürgerschaft“ umschichtet. Ziel ist es, zusätzliche Französischkurse und Schulungen zur Staatsbürgerkunde zu finanzieren – im Vorfeld der ab 1. Januar 2026 geltenden strengeren Bedingungen für Aufenthaltstitel.
Laut Dekret 2025-647 müssen Ausländer, die eine mehrjährige Aufenthaltskarte beantragen, Französischkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen. Für die zehnjährige Aufenthaltskarte ist ein B1-Niveau sowie das Bestehen einer verpflichtenden Staatsbürgerkundeprüfung erforderlich. Behörden schätzen, dass mehrere tausend zusätzliche Neuankömmlinge staatlich geförderten Unterricht und Prüfungsvorbereitung benötigen werden, was die Kapazitäten der von der OFII organisierten Integrationskurse stark belastet.
In ihrer Erläuterung warnt Senatorin Pantel, dass ohne zusätzliche Mittel die Präfekturen mit Bearbeitungsengpässen rechnen müssen, was das Regierungsziel einer reibungsloseren Integration durch Sprachbeherrschung gefährdet. Besonders Mobilitätsteams in Unternehmen, die nicht-EU-Mitarbeiter mit dreijährigen Talent-Pässen entsenden, müssen mehr Zeit und Ressourcen für Sprachtests und Prüfungsorganisation einplanen.
Der Änderungsantrag bleibt im Gesamtbudget neutral, da die Mittel intern umgeschichtet werden, was die Chancen auf parlamentarische Zustimmung erhöht. Dennoch sollten Personalabteilungen die abschließende Abstimmung Ende des Monats genau verfolgen und sich darauf vorbereiten, betroffene Mitarbeiter zu unterstützen – etwa durch die Finanzierung privater Sprachkurse, wenn OFII-Plätze nicht ausreichen.
Laut Dekret 2025-647 müssen Ausländer, die eine mehrjährige Aufenthaltskarte beantragen, Französischkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen. Für die zehnjährige Aufenthaltskarte ist ein B1-Niveau sowie das Bestehen einer verpflichtenden Staatsbürgerkundeprüfung erforderlich. Behörden schätzen, dass mehrere tausend zusätzliche Neuankömmlinge staatlich geförderten Unterricht und Prüfungsvorbereitung benötigen werden, was die Kapazitäten der von der OFII organisierten Integrationskurse stark belastet.
In ihrer Erläuterung warnt Senatorin Pantel, dass ohne zusätzliche Mittel die Präfekturen mit Bearbeitungsengpässen rechnen müssen, was das Regierungsziel einer reibungsloseren Integration durch Sprachbeherrschung gefährdet. Besonders Mobilitätsteams in Unternehmen, die nicht-EU-Mitarbeiter mit dreijährigen Talent-Pässen entsenden, müssen mehr Zeit und Ressourcen für Sprachtests und Prüfungsorganisation einplanen.
Der Änderungsantrag bleibt im Gesamtbudget neutral, da die Mittel intern umgeschichtet werden, was die Chancen auf parlamentarische Zustimmung erhöht. Dennoch sollten Personalabteilungen die abschließende Abstimmung Ende des Monats genau verfolgen und sich darauf vorbereiten, betroffene Mitarbeiter zu unterstützen – etwa durch die Finanzierung privater Sprachkurse, wenn OFII-Plätze nicht ausreichen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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