
Eine im Journal Officiel Frankreichs am 4. Dezember veröffentlichte Verordnung erhöht stillschweigend die finanziellen Anreize für bestimmte irreguläre Migranten, die eine freiwillige Rückkehr akzeptieren. Das am 27. November 2025 in Kraft getretene Arrêté verdreifacht die maximale Pauschalzahlung („allocation forfaitaire“) auf 2.200 € – bzw. 3.500 €, wenn ein höherer Satz gilt – für Erwachsene aus den Nationalitäten, die unter den Migranten, die nach einer illegalen Überquerung des Ärmelkanals Großbritannien erreichen, am stärksten vertreten sind und später zur Ausreise aus Frankreich aufgefordert werden.
Das vom Office Français de l’Immigration et de l’Intégration (OFII) verwaltete Programm zur freiwilligen Rückkehr bietet normalerweise gestaffelte Unterstützung, die Reisekosten, eine Grundgeldzulage und in einigen Fällen Wiedereingliederungshilfen umfasst. Durch die Erhöhung der Geldleistung für diese spezifische Gruppe hofft das Innenministerium, das Angebot attraktiver zu machen als weitere irreguläre Transitversuche und so den Druck auf die Grenzregionen Nordfrankreichs zu verringern.
Die höhere Obergrenze gilt auch für Ausländer, die im Rahmen des bilateralen Abkommens zur Verhinderung „gefährlicher Überquerungen“ zurück nach Frankreich aufgenommen werden, das im August 2025 ratifiziert wurde. Arbeitgeber sollten beachten, dass Entsandte, deren Aufenthaltsstatus erlischt und die sich für eine freiwillige Ausreise entscheiden, nun mit höherer finanzieller Unterstützung rechnen können, was die Rückführungslogistik erleichtern könnte.
Aus politischer Sicht spiegelt die Maßnahme Frankreichs Doppelstrategie wider: strengere Durchsetzung – mehr Grenzpatrouillen, beschleunigte Ausreiseanordnungen – und erweiterte Anreize zur freiwilligen Rückkehr, wobei die OFII-Programme als humane Ausstiegsmöglichkeit in einem zunehmend restriktiven Umfeld positioniert werden. Mobilitätsberater, die mit gefährdeten Transferpersonen arbeiten, sollten ihre Informationsmaterialien an die neuen Beträge anpassen.
Das vom Office Français de l’Immigration et de l’Intégration (OFII) verwaltete Programm zur freiwilligen Rückkehr bietet normalerweise gestaffelte Unterstützung, die Reisekosten, eine Grundgeldzulage und in einigen Fällen Wiedereingliederungshilfen umfasst. Durch die Erhöhung der Geldleistung für diese spezifische Gruppe hofft das Innenministerium, das Angebot attraktiver zu machen als weitere irreguläre Transitversuche und so den Druck auf die Grenzregionen Nordfrankreichs zu verringern.
Die höhere Obergrenze gilt auch für Ausländer, die im Rahmen des bilateralen Abkommens zur Verhinderung „gefährlicher Überquerungen“ zurück nach Frankreich aufgenommen werden, das im August 2025 ratifiziert wurde. Arbeitgeber sollten beachten, dass Entsandte, deren Aufenthaltsstatus erlischt und die sich für eine freiwillige Ausreise entscheiden, nun mit höherer finanzieller Unterstützung rechnen können, was die Rückführungslogistik erleichtern könnte.
Aus politischer Sicht spiegelt die Maßnahme Frankreichs Doppelstrategie wider: strengere Durchsetzung – mehr Grenzpatrouillen, beschleunigte Ausreiseanordnungen – und erweiterte Anreize zur freiwilligen Rückkehr, wobei die OFII-Programme als humane Ausstiegsmöglichkeit in einem zunehmend restriktiven Umfeld positioniert werden. Mobilitätsberater, die mit gefährdeten Transferpersonen arbeiten, sollten ihre Informationsmaterialien an die neuen Beträge anpassen.
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