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VAE schafft „Visa-Run“-Pflicht ab und ermöglicht Besuchern die vollständige Online-Verlängerung von Kurzzeitvisa

Dez. 6, 2025
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VAE schafft „Visa-Run“-Pflicht ab und ermöglicht Besuchern die vollständige Online-Verlängerung von Kurzzeitvisa
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben still und leise eine der lästigsten Vorschriften für Touristen, Konferenzteilnehmer und kurzfristige Entsandte abgeschafft: die Pflicht, das Land zu verlassen, um ein 30- oder 60-tägiges Besuchervisum zu verlängern.

Die am 4. Dezember 2025 veröffentlichte und von der Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit (ICP) bestätigte Reform erlaubt es den meisten Inhabern von Touristen-, Geschäftsbesuchs-, medizinischen Behandlungs- und Familienbesuchsgenehmigungen, Verlängerungsanträge direkt im Land einzureichen – entweder über das ICP-Smart-Service-Portal, die mobile App oder ein Amer-/Customer-Happiness-Zentrum. Nach Genehmigung wird das gleiche E-Visum erneut validiert, ein neuer Einreisestempel ist nicht erforderlich.

VAE schafft „Visa-Run“-Pflicht ab und ermöglicht Besuchern die vollständige Online-Verlängerung von Kurzzeitvisa


Wesentliche Änderungen umfassen Verlängerungszeiträume, die der ursprünglichen Visumslaufzeit entsprechen, Echtzeit-Statusverfolgung der Anträge sowie eine einheitliche Pauschalgebühr von 600 AED zuzüglich Mehrwertsteuer (ca. 165 US-Dollar). Eine geringe Zusatzgebühr fällt an, wenn der Antragsteller bereits überzogen hat. Wichtig: Die bisherige 10-tägige Kulanzfrist für Touristenvisa in Dubai wurde abgeschafft – Überziehungsgebühren von 50 AED pro Tag fallen nun ab Ablauf des Visums an.

Für Manager der Unternehmensmobilität hat dies große Bedeutung. Auslandspersonal, das an mehrwöchigen Handelsmissionen teilnimmt, kann für Folgetermine in Abu Dhabi oder Dubai bleiben, ohne „Grenzläufe“ nach Oman oder Bahrain organisieren zu müssen. Veranstalter können Redner für Abschlussveranstaltungen vor Ort halten, und Hotels rechnen in der Hochwinter-Saison mit längeren Aufenthalten.

Praktischer Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Reisepässe mindestens sechs Monate gültig sind, reichen Sie Verlängerungsanträge fünf Arbeitstage vor Ablauf ein und prüfen Sie genau, ob die jeweilige Visumskategorie berechtigt ist – Einreisegenehmigungen, die von Freihandelszonen gesponsert werden, sowie einige Spezialvisa sind ausgeschlossen. Inhaber von Golden-, Green- und anderen langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen behalten ihre separaten (und großzügigeren) Kulanzfristen nach Ablauf.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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